
Der Deutsche Übersetzerfonds e.V. vergibt dreimal jährlich Stipendien für Übersetzer:innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche. Bewerbungsfristen:
15. September/ 15. Januar/ 15. Mai, Initiativstipendien zum 30. November.
TL;DR
Der Deutsche Übersetzerfonds e.V. fördert literarische Übersetzer:innen mit verschiedenen Stipendienformaten – dreimal jährlich zum 15. Januar, 15. Mai und 15. September. Initiativstipendien: Frist 30. November.
Der Deutsche Übersetzerfonds e.V. fördert Übersetzer:innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche. Voraussetzung ist, dass die Übersetzung eine anspruchsvolle sprachliche und literarische Gestaltung erfordert.
Wer kann sich bewerben?
Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr als Übersetzer:innen fremdsprachiger Werke ins Deutsche tätig seid. Für die Radial-Stipendien richtet sich der Aufruf an in Deutschland lebende Übersetzer:innen deutschsprachiger Literatur in andere Zielsprachen.
Welche Benefits erwarten euch?
Der Fonds bietet euch folgende Stipendienformate an:
- Arbeitsstipendien für intensiveres Arbeiten an einem Projekt sowie Recherche und Nachbearbeitung.
- Reisestipendien für Recherche, Autor:innnengespräche oder die Auffrischung sprachlicher und landeskundlicher Kenntnisse.
- Bode-Stipendium mit Begleitung durch erfahrene Mentor:innen.
- Gottsched-Stipendium für persönliche Weiterbildung.
- Brockes-Stipendium als »Sabbatical« für erfahrene Kolleg:innen.
- Initiativstipendien für vielversprechende Projekte ohne bestehende Verlagszusage.
- Exzellenzstipendien mit monatlichen Zuschüssen über drei bis 12 Monate für besonders anspruchsvolle Projekte.
- Aufenthaltsstipendien in internationalen Übersetzer:innenhäusern in Straelen, Arles, Visby und Looren.
- Radial-Stipendien für Übersetzer:innen deutschsprachiger Literatur in andere Zielsprachen.
- Babelwerk-Stipendien für Recherchevorhaben an Übersetzer:innennachlässen.
Wann sind die Fristen?
Es gibt jährlich drei Bewerbungsphasen: zum 15. Januar, 15. Mai und 15. September. Die Fachjurys entscheiden in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Bewerbungsschluss.
Achtung! Für Initiativstipendien gilt eine gesonderte Frist: 30. November, einmal im Jahr.
Weitere News und Infos für die Kultur und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.

