Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Bundes
Zweimal im Jahr können Kulturschaffende Fördergeld für Projekte aus allen künstlerischen Sparten über die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen, die nächste Frist endet am 31. Juli 2022.
Diese Projektförderung richtet sich an Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur und Neue Medien und ist nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt. Angesprochen sind ausschließlich große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Eure Antragssumme muss dabei mindestens 50.000 € betragen. Außerdem müsst ihr bereits bei Beantragung mindestens 20% Eigen- und/oder Drittmittel vorweisen, so die Kulturstiftung.
Was kann gefördert werden?
Förderfähig sind dabei alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens. Dazu zählt die Bundesstiftung Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Wer kann Förderung beantragen?
Institutionen im In- und Ausland können diese Fördermaßnahme beantragen. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich, so die Regularien. Allerdings fördert die Stiftung in der Regel keine Projekte von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen.
Fristen und FAQ
Wie die Kulturstiftung ein Projekt im internationalen Kontext definiert sowie weitere Bedingungen zur Beantragung erfahrt ihr in deren FAQ. Die Antragsfrist endet am 31. Juli 2022. Am 12. Januar 2022 könnt ihr an einer Online-Beratung zu dem Förderprogramm teilnehmen. Alles Weitere über die allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes findet ihr auf deren Homepage.
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