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Fame & Money

Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Bundes

Zweimal im Jahr können Kulturschaffende Fördergeld für Projekte aus allen künstlerischen Sparten über die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes beantragen. Die Antragssumme muss mindestens 50.000 € betragen, die nächste Frist endet am 31. Juli 2023.

Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Bundes 4

Die Kulturstiftung des Bundes spricht mit der allgemeinen Projektförderung ausschließlich große, innovative Projekte im internationalen Kontext an. Eure Antragssumme muss dabei mindestens 50.000 € betragen. Außerdem müsst ihr bereits bei Beantragung mindestens 20% Eigen- und/ oder Drittmittel vorweisen, so die Kulturstiftung.

Was kann die Kulturstiftung fördern?

Förderfähig sind dabei alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens. Dazu zählt die Bundesstiftung Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben.

Wer kann Förderung beantragen?

Institutionen im In- und Ausland können diese Fördermaßnahme beantragen. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich, so die Regularien. Allerdings fördert die Stiftung in der Regel keine Projekte von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen.

Fristen und FAQ

Wie die Kulturstiftung ein Projekt im internationalen Kontext definiert sowie weitere Bedingungen zur Beantragung erfahrt ihr in deren FAQ. Die zweite Antragsfrist des Jahres 2023 endet am 31. Juli. Am 24. Mai sowie am 12. und 13 Juli 2023 könnt ihr an einer Online-Beratung rund um das Förderprogramm teilnehmen. Alles, was ihr noch über die allgemeine Projektförderung wissen müsst, findet ihr auf den Seiten der »Kulturstiftung des Bundes«.

Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin!