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Arbeitsstipendium Stiftung Kunstfonds

Freischaffend tätige Bildende Künstler:innen können bei der Stiftung Kunstfonds ein einjähriges Arbeitsstipendium in Höhe von 22.000 € beantragen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Arbeitsstipendium Stiftung Kunstfonds

Antragsberechtigt seid ihr, wenn ihr dauerhaft in Deutschland lebt und im Hauptberuf als freischaffende:r Bildende:r Künstler:in tätig seid. Außerdem dürft ihr nicht immatrikuliert sein und für die Förderjahre 2021 und 2022 keinen Antrag auf ein Arbeitsstipendium, ein Künstlerprojekt, eine Werkverzeichnung oder eine Katalogförderung bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben. Davon ausgenommen sind Förderungen im NEUSTART KULTUR-Programm.

Das Förderprogramm soll Bildenden Künstler:innen den finanziellen und kreativen Raum bieten, um ihre Arbeit voranzutreiben, zu experimentieren und sich weiterzuentwickeln, so die Stiftung. Über die Fördersumme könnt ihr frei verfügen. Sie kann sowohl für Lebenshaltungskosten als auch für Atelier- oder Produktionskosten verwendet werden. Die Stipendiat:innen sind der Stiftung Kunstfonds zu keiner Gegenleistung verpflichtet.

Die Laufzeit des 22.000 € umfassenden Stipendiums beträgt zwölf Monate. Sie beginnt am  1. März 2022 und endet am 28. Februar 2023. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die bereits einmal das Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds oder den HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst erhalten haben. Davon ausgenommen sind Stipendien im NEUSTART KULTUR-Programm. Ebenso dürfen sich Künstler:innen, die zeitgleich ein Stipendium oder eine stipendienartige Förderung des Musikfonds oder des Fonds Darstellende Künste erhalten, nicht bewerben.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2021, alle weiteren Infos sowie die Fördergrundsätze findet ihr auf den Seiten der Stiftung Kunstfonds.

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