https://www.kunstfonds.de/foerderung/fuer-kuenstlerinnen/kunstfonds-werkzeichnung/bewerbung-und-vergabe

TL;DR

Ausschreibung Werkverzeichnis Bildende Kunst

Bewerbungsfrist
31. Mai 2026

Worum geht es?

Ihr dokumentiert euer künstlerisches Lebenswerk digital in einem professionellen Erfassungsprogramm. Die Stiftung Kunstfonds stellt euch dieses Programm zur Verfügung. Nach Fertigstellung veröffentlicht die Stiftung Auszüge der Datenbank auf ihrer Website.

Das Programm fördert alle Maßnahmen, die für eure Werkverzeichnung erforderlich sind. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert das Programm mit Mitteln des Bundestags. Die Durchführung steht unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung.

Wer kann sich bewerben?

Einzelne Bildende Künstler:innen

Ihr könnt teilnehmen, wenn ihr seit mindestens 20 Jahren hauptberuflich freischaffend tätig seid. Euren Hauptwohnsitz habt ihr seit mindestens 20 Jahren in Deutschland. Im Bewilligungszeitraum dürft ihr nicht immatrikuliert sein.

Künstler:innen-Duos

Beide Duo-Mitglieder müssen seit mindestens 20 Jahren hauptberuflich freischaffend arbeiten. Ihr arbeitet als Duo seit mindestens 20 Jahren gemeinsam. Beide haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 20 Jahren in Deutschland. Keines der Mitglieder darf im Bewilligungszeitraum immatrikuliert sein.

Rechtsnachfolger:innen

Ihr seid antragsberechtigt, wenn ihr Rechtsnachfolger:innen Bildender Künstler:innen seid. Die verstorbenen Künstler:innen erfüllten die oben genannten Kriterien. Sie lebten bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland. Der Schaffensschwerpunkt muss in Deutschland liegen oder gelegen haben. Die künstlerische Relevanz eures Lebenswerks sollte überregional bedeutsam sein.

Welche Benefits erwarten euch?

Die Stiftung Kunstfonds bietet euch umfassende Unterstützung für eure Werkverzeichnung. Dazu gehört:

Finanzielle Förderung:

  • Fördersumme zwischen 10.000 € und 30.000 €
  • Eigenanteil mindestens 10 % der Gesamtprojektkosten
  • Kofinanzierung durch Dritte möglich (Sponsoring, Spenden)
  • Öffentliche Kofinanzierung von Bundesländern und Kommunen ausdrücklich erwünscht

Technische Infrastruktur

Sichtbarkeit und Vermittlung

Projektdurchführung

Wie läuft die Bewerbung?

Ihr stellt euren Antrag ausschließlich digital im Online-Bewerbungsportal. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2026 um 24 Uhr.

Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.