Logo des Musikfonds. Drei stilisierte orange Dreiecke, die sich zu einer wellenförmigen Schallwellen-Grafik zusammenfügen, schweben über dem Schriftzug 'MUSIKFONDS' in oranger Großbuchstaben-Typografie auf weißem Hintergrund.

TL;DR

Der Musikfonds e.V. fördert mit Outer Ear partizipative Projekte aktueller Musik, die neue Wege der Publikumsentwicklung gehen

Bewerbungsphase: 1. bis 30. April 2026

Der Musikfonds e.V. startet das Förderprogramm Outer Ear für experimentelle Musikprojekte. Die Förderung stärkt Ansätze, die Menschen aktiv in Entstehungsprozesse einbeziehen. Partizipative Formate ermöglichen breite Teilhabe an aktueller Musik.

Worum geht es?

Das Programm fördert Projekte, die übliche Konzertformen erweitern. Ihr sprecht neben dem Stammpublikum auch Menschen an, die wenig Berührung mit experimenteller Musik hatten. Die Trennung zwischen Produzierenden und Konsumierenden weicht einem offenen Dialog.

Welche Projektformate fördert Outer Ear?

Der Musikfonds unterstützt verschiedene innovative Ansätze:

  • Musikalische Interventionen im öffentlichen Raum
  • Partizipative und inklusive Projekte
  • Werkstatt- und Begegnungsformate
  • Kooperationen mit zivilgesellschaftlichen oder gemeinnützigen Initiativen

Ausgeschlossen sind reine Vermittlungsformate ohne Präsentation eines neu geschaffenen Werkes.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind professionelle Musikschaffende aus dem Bereich aktueller Musik: Künstler:innen, Musiker:innen, Komponist:innen, Bands, Ensembles und Institutionen. Ihr müsst euren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben.

Der Musikfonds fördert vor allem die freie Musikszene. Die Einbeziehung von Amateur:innen ist möglich, reine Amateur:innenprojekte sind jedoch ausgeschlossen. Internationale Kooperationen sind erwünscht, der Projektschwerpunkt liegt aber in Deutschland.

Das Programm steht auch nicht akademisch ausgebildeten Musikschaffenden aus dem DIY-Bereich offen. Studierende sind in der Regel ausgeschlossen.

Welche Benefits erwarten euch?

  • Fördersumme zwischen 25.000 € und 50.000 €
  • Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Projektzeitraum von maximal zwei Jahren
  • Eigenanteil mindestens 10 % der Gesamtausgaben

Förderfähig sind künstlerische Honorare (mindestens 300 € pro Konzert), Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten, Reisekosten, Mietkosten für Räume und Equipment, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsleistungen.

Der Musikfonds legt besonderen Schwerpunkt auf soziale und künstlerische Nachhaltigkeit. Ihr weist im Antrag nach, wie ihr diese Ziele erreicht und umsetzt.

Wie läuft die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online vom 1. bis 30. April 2026 um 18 Uhr MEZ. Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Juli 2026. Euer Projektzeitraum läuft längstens bis zum 30. Juni 2028.

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