Logo des Musikfonds. Drei stilisierte orange Dreiecke, die sich zu einer wellenförmigen Schallwellen-Grafik zusammenfügen, schweben über dem Schriftzug 'MUSIKFONDS' in oranger Großbuchstaben-Typografie auf weißem Hintergrund.

TL;DR

Call zur großen Projektförderung des Musikfonds bis 50.000 €.

Bewerbungsfrist: 31. März 2026

Der Musikfonds unterstützt in seiner ersten Runde für 2025 experimentelle Musik in all ihren Facetten, von Neuer Musik bis hin zu Jazz, elektronischer Musik und Klangkunst. Die Förderung richtet sich an herausragende Projekte und Antragstellende aus allen Bereichen der aktuellen Musik, sofern sie die Fördergrundsätze erfüllen.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich der professionellen aktuellen Musik in Deutschland tätig sind.

Was kann der Musikfonds fördern?

Der Musikfonds akzeptiert Anträge für Projekte mit Beträgen zwischen 3.001 und maximal 50.000 €. Förderfähige Ausgaben umfassen künstlerische Honorare, projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten sowie Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz. Als Antragsteller:innen müsst ihr eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einbringen.

Beachtet bitte, dass Projekte, die bereits Fördermittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder einer ständig geförderten Einrichtung erhalten, von einer zusätzlichen Förderung durch den Musikfonds ausgeschlossen sind.

Die Bewerbungsphase für die aktuelle Runde läuft vom 1. bis 30. September 2025.

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