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Die VG Bild-Kunst fördert ihre Mitglieder

Die VG Bild-Kunst dient nicht nur zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten, sondern bietet ihren Mitgliedern auch verschiedene Förderprogramme an. Wir stellen euch diese vor.

Die VG Bild-Kunst fördert ihre Mitglieder

Wenn ihr im visuellen Bereich als Urheber tätig seid, solltet ihr euch das Angebot der VG Bild-Kunst anschauen. Als Verwertungsgesellschaft übernimmt sie die Wahrnehmung eurer Urheberrechte, die aus praktischen oder gesetzlichen Gründen nicht selbst wahrgenommen werden können. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und lohnt sich besonders für Berufsanfänger:innen. Doch nicht nur Urheber, sondern auch deren Erb:innen können Mitglied werden, da das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers besteht.

Was euch die Mitgliedschaft bringt:

  • Teilnahme an Ausschüttungen für pauschale Urheberrechtsabgaben wie Privatkopievergütung und Bibliothekstantieme, von der VG Bild-Kunst verwaltet;
  • Lizenzierung und Durchsetzung individueller Rechte wie das Folgerecht und Reproduktionsrechte für bildende Künstler;
  • Möglichkeit zur Förderung durch die Stiftungen Kulturwerk und Sozialwerk;
  • Regelmäßige urheberrechtliche Informationen durch unseren Newsletter;
  • Politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes.

Nicht nur ihr profitiert von der Mitgliedschaft. Auch Nutzer:innen wie Museen, Agenturen und Verlage können alle notwendigen Rechte im Bereich bildender Kunst durch die VG erwerben.

Die Förderprogramme der VG Bild-Kunst

Förderungen in der BG I

Hier fördert die VG künstlerisch wie konzeptionell anspruchsvolle Ausstellungen, Projekte, Publikationen und Entwicklungsvorhaben mit bis zu 12.500 € je nach Programm. Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen von bildenden Künstler:innen, Kunstvereine, Stiftungen, sowie Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern.

Antragsfristen in jedem Jahr

  • Förderung offener Entwicklungsvorhaben: Bewerbungsfrist ist der 15. März 
  • Projektförderung: Bewerbungsfrist ist der 15. September 
     
  • Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen: Bewerbungsfrist ist der 15. September

Förderungen in der BG II

Hierfür können sich Mitglieder und Zusammenschlüsse von Mitgliedern der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Fotografie, Illustration, Grafik und Design (BG II) bewerben. Ebenso sind Institutionen, Veranstaltungen und Einrichtungen antragsberechtig, deren Vorhaben eine kulturell und kulturpolitisch besondere Bedeutung für diese Berufsgruppe haben. Ihr könnt euch für eine Förderung in Höhe von bis zu 8.000 € je nach Ausrichtung zur Realisierung eines Projekts, einer Publikation oder einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme bewerben. 

Antragsfristen in jedem Jahr

  • Projektförderung: Bewerbungsfristen sind der 15. Mai und/ oder der 15. November
  • Förderung aus dem Sonderfonds für Publikationen: Bewerbungsfristen sind der 15. Mai und/ oder der 15. November
  • Förderung von Fort- und Weiterbildungsvorhaben: Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober (nächster Termin jedoch erst zum 15. Oktober 2024!)

Projektförderung & Bewerbungsverfahren BG III

Mitglieder der VG Bild-Kunst aus dem Bereich Film, Fernsehen und Audiovision können sich zur Realisierung eines zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhabens um eine Förderung durch die Stiftung Kulturwerk bewerben. Ebenfalls antragsberichtigt sind Institutionen, Veranstaltungen oder Projekte, die ein kulturell oder kulturpolitisch bedeutendes Vorhaben realisieren wollen, das von großem Interesse für eine hohe Anzahl der Mitglieder der Berufsgruppe III ist.

Förderhöhe

Bei Branchenveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses kann die Förderung bis zu 50% betragen. In begründeten Einzelfällen können auch bis zu 100% gefördert werden. Die Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts/ Vorhabens und wird vom Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk individuell bestimmt.

Antragsfristen

Die nächste Bewerbungsfrist ist der 30. September 2024. Danach sind Bewerbungen jeweils zum 31. März und zum 30. September eines Jahres möglich.

Alle Details zu den einzelnen Förderprogrammen findet ihr auf den Seiten der VG Bild-Kunst.

Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr wie immer in unserem Magazin.