Zum Inhalt Zum Hauptmenü
Fame & Money

Förderung musikalischer Infrastrukturprojekte

Mit der Infrastrukturförderung unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland schaffen. Ihr könnt euch noch bis zum 26. Februar 2024 für bis zu 80.000 € Förderung bewerben.

Künstler:innenförderung Initiative Musik 3

Das Förderprogramm Infrastrukturprojekte soll der Förderung und dem Aufbau von nachhaltigen professionellen Strukturen und Rahmenbedingungen im Bereich der Popularmusik und im Jazz dienen, so die Initiative Musik. Außerdem möchte es in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen regionale wie länderspezifische Fördereinrichtungen und Netzwerke für die Popularmusik und den Jazz stärken, aufbauen und entwickeln.

Förderkriterien im Überblick

Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr natürliche Personen, rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften seid und in Deutschland ansässig seid. Dabei sollte eure Tätigkeitserfahrung spezifisch sein, und die Gründung einer rechtsfähigen juristischen Person oder Personengesellschaft sollte geplant oder bereits vollzogen sein. Die Bewerbungsphase endet am 26. Februar 2024.

Die Initiative Musik fördert unter anderem:

  • Aktivitäten zur Professionalisierung von Angeboten und Strukturen der Musikszene
  • Projekte, die nachhaltige Strukturen für Künstler:innenaufbau und -entwicklung schaffen
  • Austauschformate, die Musikschaffende, Musikunternehmen und Akteure der Musikbranche unterstützen
  • Studien, Evaluationen und Marktuntersuchungen zur Musikkultur und -wirtschaft in Deutschland
  • Maßnahmen zur Entwicklung von Strukturen zur Verbesserung der Chancengleichheit und Diversität
  • Projekte, die die Nachhaltigkeit der Musikwirtschaft fördern
  • Anerkennungen für musikwirtschaftliche und -kulturelle Leistungen

Förderhöhen und -bedingungen

Eure Projekte müssen ein Gesamtvolumen von mindestens 10.000 € haben. Bei regionalen Infrastrukturprojekten beträgt die Förderung maximal 75% der Gesamtausgaben, zwingend mit Beteiligung eines öffentlichen Fördergebers auf Landes-, Regional- oder Kommunalebene. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 50.000 € pro Jahr beschränkt. Bei bundesweiten Infrastrukturprojekten liegt die maximale Förderquote bei 75% der jeweiligen Gesamtausgaben und einem nachgewiesenen Eigenanteil von mindestens 25%. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 80.000 € pro Jahr beschränkt.

Weitere Infos rund um die Kultur-und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.