Hier ist ein Alt-Text für das Bild: "Moderne Licht-Installation an einer grauen Decke, von unten fotografiert. Zahlreiche transparente kugelförmige Leuchten in verschiedenen Größen hängen an dünnen transparenten Kabeln herab und erzeugen warmes, goldenes Licht. Die Perspektive verläuft nach oben zur Decke, wodurch eine eindrucksvolle Tiefenwirkung entsteht. Die klaren Kabel laufen von den Leuchten radiusartig zur Deckenfläche. Die Installation wirkt minimalistisch, kunstvoll und raumschaffend. Das warme Licht kontrastiert elegant mit der kühlen grauen Deckenoberfläche. Die Szene vermittelt moderne Raumgestaltung und künstlerisches Design.

TL;DR

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert Cross-Innovationen von KMU – etwa gemeinsame Projekte von Kreativwirtschaft und Industrie. Mindestens zwei Unternehmen pro Projekt. Bewerbungsschluss: 20. August 2026, 15 Uhr.

Was passiert, wenn Kreativwirtschaft und Industrie gemeinsam an einer Idee arbeiten? Oder wenn Handwerk und Digitalunternehmen neue Services entwickeln? Genau solche Cross-Innovationen fördert das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundeswirtschaftsministeriums.

Der aktuelle Call startete am 10. Juni 2026. Er sucht gezielt nach gemeinschaftlich entwickelten Geschäftsmodellen und Pionierlösungen – branchen- oder disziplinübergreifend. Neue Technologien können eine Rolle spielen, müssen es aber nicht. Entscheidend ist die Neuartigkeit der Problemlösung.

Was zählt als Cross-Innovation?

Das IGP fördert zum Beispiel gemeinsame Projekte von Startups und etablierten Mittelständlern, von Kreativwirtschaft und Industriebetrieben oder von Handwerk und Digitalunternehmen. Möglich sind neue Organisationsdesigns, Services, digitale Anwendungen und viele weitere Innovationsformate – darunter ausdrücklich auch kreativwirtschaftliche Konzepte, Social-Startup-Modelle und neue Plattformformate. Auch Kooperationen aus eng verwandten Branchen sind zugelassen, wenn der innovative Mehrwert der Zusammenarbeit klar erkennbar ist.

Wer kann sich bewerben?

Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr ein kleines oder mittleres Unternehmen seid – inklusive Gründungen, Selbstständige und gemeinwohlorientierte Unternehmen. Auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen können teilnehmen, wenn sie mit einem KMU kooperieren.

Wichtig: Jedes Projekt braucht mindestens zwei beteiligte Unternehmen. Einzelbewerbungen sind nicht möglich.

Welche Benefits erwarten euch?

Das IGP fördert zwei Projektformen: kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein hohes Innovationsniveau.

Wie bewerbt ihr euch?

Reicht euren Teilnahmeantrag bis zum 20. August 2026, 15 Uhr ein. Die Förderbekanntmachung und weitere Infos findet ihr direkt beim Bundeswirtschaftsministerium.

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