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Internationaler Koproduktionsfonds

Internationaler Koproduktionsfonds

Die gemeinsame Bewerbung für den Internationalen Koproduktionsfonds muss dabei vom ausländischen Partner des Projektes eingereicht werden. Der Fonds richtet sich an Profi-Künstler*innen beziehungsweise Gruppen im Ausland und in Deutschland. Bewerben könnt ihr euch, wenn ihr nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügt, um euer Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen.

Das Goethe-Institut möchte mit dieser Förderung »den uneingeschränkten internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion unterstützen«. Sowohl die Kunstproduktion im Austausch an sich als auch die daraus resultierenden Netzwerke stehen im Vordergrund des Fonds.

Das Ergebnis eurer Kooperation soll dann in professionellem Umfeld im Ausland und möglichst auch innerhalb Deutschlands präsentiert werden, eure beantragte Fördersumme sollte dabei 25.000 € nicht übersteigen. Die Frist für Anträge mit Projektbeginn in 2021 ist der 15. April 2021, für Projekte im Jahr 2022 sind der 15. Oktober 2021 sowie der 15. April 2022 der Bewerbungsschluss. Mehr Details zum Koproduktionsfonds findet ihr auf der Homepage des Goethe-Instituts.

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