Künstler:innenförderung #67
Die Initiative Musik gGmbH unterstützt mit der Künstler:innenförderung insbesondere Newcomer:innen, um auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Für die kommende Förderrunde könnt ihr euch zwischen dem 18. September und 9. Oktober 2024 bewerben.
Die Förderung soll Solokünstler:innen und Bands ansprechen. Die Künstler:innen (im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder) müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Insbesondere Newcomer:innen sollen mithilfe der Förderung auf dem deutschen und internationalen Markt Fuß fassen. Eine Förderung könnt ihr für Musikproduktionen, Tourneen und Konzerte sowie für Promotion und Marketing beantragen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt seid ihr, wenn ihr Musiker:innen, Interpret:innen oder Künstler:innen seid und folgende Voraussetzungen erfüllt:
Wenn ihr alleine freiberuflich künstlerisch tätig seid oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft arbeitet, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
- Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
- Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
- Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
- Musikverlage (Verlagsvertrag).
Welche Projekte fördert die Initiative Musik mit der Künstler:innenförderung?
Die Förderung unterstützt vielfältige Projekte, darunter:
- Werkkreation und Vorproduktion: Zeiten für Proben und kreative Arbeit.
- Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen: Erstellung von Ton- und Bildtonträgern sowie deren Digitalisierung.
- Promotion- und Marketingmaßnahmen: Maßnahmen zur Vermarktung eurer Musik.
- Konzertauftritte und Tourneen: Mindestens 60 Prozent der Auftritte müssen in Deutschland stattfinden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch eine Fehlbedarfsfinanzierung, die degressiv ist und von euren Gesamtausgaben abhängt. Der maximale Förderanteil beträgt:
- 60 Prozent bei 10.000 € Gesamtausgaben
- 40 Prozent bei 75.000 € Gesamtausgaben
Die maximale Förderleistung pro Projekt ist auf 30.000 € pro Jahr begrenzt. Projekte mit Gesamtkosten unter 6.000 € werden normalerweise nicht berücksichtigt. Für die 67. Runde könnt ihr euch zwischen dem 18. September und 9. Oktober 2024 bewerben!
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