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Neuigkeiten

»Mikroprojekte« 2020 – Fristverlängerung!

Infosession Europäische Kooperationsprojekte beantragen

Die »Mikroprojekte« fördern kleine Strukturen mit wenig ganz ohne Erfahrung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel ist es, grenzüberschreitend die Begegnung und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen, Besuchern und Öffentlichen Einrichtungen anzustoßen. Der Aufruf läuft während des ersten Quartals 2020. Die Laufzeit eines Projekts, das eingereicht wird, darf 18 Monate nicht überschreiten. Die maximale Fördersumme pro Mikroprojekt beträgt 25.000,- € bei einem Fördersatz von 90%.

Die »Mikroprojekte« müssen thematisch dem Ziel 7 des Kooperationsprogramms Interreg V A Großregion entsprechen. Dieses Programm soll zur »Schaffung eines verbesserten grenzüberschreitenden Angebots von sozial inklusiven Dienstleistungen und Einrichtungen« beitragen. So gibt es die EU vor.

Interreg V A Großregion

Das EU-Programm »Interreg V A Großregion« ist ein Teilprogramm der »Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ)«. »EFRE«, der »Europäische Fonds für Regionale Entwicklung«, finanziert die »ETZ«. Diese unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Regionen und Städten. Damit soll eine ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Grenzregionen innerhalb und außerhalb der EU gefördert werden.

Dabei verwaltet die Europäische Kommission das Programm »Interreg« nicht zentral, sondern definiert in den Grenzregionen die Vertreter nationaler und regionaler Behörden. An diesem Prozess sind die jeweiligen Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie NGO’s ebenso beteiligt. Wenn konkrete Projekte umgesetzt werden, müssen sich Partner aus zwei oder mehr Staaten zusammenfinden.

Aufgrund der aktuellen Situation wurde die Bewerbungsfrist bis zum 11. Mai 2020 verlängert! Nähere Infos zu den Mikroprojekten findest du hier.

Weitere interessante Themen rund um die Kreativwirtschaft im Saarland findet ihr in unserem Magazin!