Der deutsche Musikfonds e. V. finanziert mit seiner Projektförderung innovative Musikprojekte. Für die erste Antragsrunde 2024 sind Anträge mit Projektsummen von 2.001 bis 50.000 € bis zum 31. Januar 2024 möglich.

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere:

Die Entscheidungen, die durch ein Kuratorium getroffen werden, werden ca. zwei Monate nach der jeweiligen Frist bekanntgegeben.

Bei Antragssummen ab 25.000 € ist eine Kofinanzierung in Form von Drittmitteln anderer Förderinstitutionen oder Stiftungen zwingend notwendig. Projekte, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung erhalten, können keine zusätzlichen Mittel vom Musikfonds erhalten (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur etc.).

Keine Aussicht auf Förderung haben folgende Veranstaltungsformate:

Anschaffungen (z.B. Instrumente oder elektronisches Equipment) sind in der Regel nicht förderfähig.

Weitere Infos über die Kultur und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.