Die Initiative Musik unterstützt mit der Künstler:innenförderung insbesondere Newcomer:innen, um auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Für die 65. Förderrunde könnt ihr euch bis zum 10. April 2024 bewerben.

Die Förderung soll Solokünstler:innen und Bands ansprechen. Die Künstler:innen (im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder) müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Insbesondere Newcomer:innen sollen mithilfe der Förderung auf dem deutschen und internationalen Markt Fuß fassen. Eine Förderung könnt ihr für Musikproduktionen, Tourneen und Konzerte sowie für Promotion und Marketing beantragen.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt seid ihr, wenn ihr Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles seid, die:

alleine arbeiten, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind

oder

zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft arbeiten, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:

Welche Projekte unterstützt die Künstler:innenförderung?

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch eine Fehlbedarfsfinanzierung, deren Anteil degressiv ist und von euren Gesamtausgaben abhängt. Der maximale Förderanteil beträgt 60 Prozent bei 10.000 € Gesamtausgaben und 40 Prozent bei 75.000 €. Die Förderleistung pro Projekt ist auf 30.000 € pro Jahr begrenzt. Projekte unter 6.000 € werden normalerweise nicht berücksichtigt.

Für die aktuelle Runde könnt ihr euch noch bis zum 10. April 2024 bewerben. Die 66. Runde läuft vom 19. Juni bis 10. Juli 2024.

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