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Fame & Money

Neue Runde der Künstler:innenförderung!

Die Initiative Musik unterstützt mit der Künstler:innenförderung insbesondere Newcomer:innen, um auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Für die 63. Runde könnt ihreuch zwischen dem 20. September und 11. Oktober 2023 bewerben.

Künstler:innenförderung Initiative Musik 3

Die Förderung soll Solokünstler:innen und Bands ansprechen. Die Künstler:innen (im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder) müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. Insbesondere Newcomer:innen sollen mithilfe der Förderung auf dem deutschen und internationalen Markt Fuß fassen. Eine Förderung könnt ihr für Musikproduktionen, Tourneen und Konzerte sowie für Promotion und Marketing beantragen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Musiker:innen, Interpret:innen und Künstler:innenensembles

a) allein, wenn sie als solche freiberuflich künstlerisch tätig sind

oder

b) zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:

  • Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag)
  • Künstler:innenmanagements (Managementvertrag)
  • Künstler:innenagenturen (Booking-/Agenturvertrag)
  • Musikverlage (Verlagsvertrag)

Förderhöhen

Bei Gesamtausgaben in Höhe von 10.000 € beträgt der maximal mögliche Förderanteil bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 40 Prozent. Bei Gesamtausgaben in Höhe von 150.000 € beträgt der maximal mögliche Förderanteil bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben. Der nachzuweisende Eigenanteil beträgt in dem Fall mindestens 60 Prozent. Dabei liegt die Förderleistung pro Projekt zwischen 6.000 und 60.000 € jährlich. 

Die kommende Bewerbungsrunde läuft vom 20. September bis 11. Oktober 2023.

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