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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: Förderungen für pandemiebedingte Investitionen – verlängert!

Stipendien für bildende Künstler:innen

Als Teilmaßnahme von NEUSTART KULTUR  fördert die Bundesregierung investive Schutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, mit insgesamt 250 Millionen Euro. Dazu zählen beispielsweise Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren oder Kinos. Gefördert werden laut dem Programm »investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene, das heißt auf die förderfähigen Maßnahmen bezogene, Personal- und Sachausgaben.« Das Fördervolumen muss zwischen 5.000 und 100.000 € pro Kultureinrichtung bzw. -akteur*in liegen. Dabei müsst ihr 10% des Gesamtfinanzierungsplans aus Eigen- oder Drittmitteln einbringen. Hier findet ihr die Fördergrundsätze im pdf-Format.

Aktuelle Fördermaßnahmen

Neue Förderungen sind aktuell für folgende Teilbranchen angelaufen:

a) Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten:
vom 15. September bis 31. November 2020 könnt ihr über den Deutschen Verband für Archäologie eine Förderung beantragen. Alle weiteren Infos sowie die Anträge findet ihr auf der Homepage des DVA.

b) Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, Festivals:
Ab sofort bis einschließlich 31. November 2020 können künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, Festivals, Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater einen Antrag  über die Deutsche theatertechnische Gesellschaft stellen.

c) Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals:
Für diese Einrichtungen koordiniert die GEMA die Förderung, die ihr noch bis zum 31. November 2020 beantragen könnt. Weitere Info sowie den Förderantrag findet ihr auf der Homepage der GEMA.

d) Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren:
Zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober 2020 können Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren sowie soziokulturelle Träger, die ihre Veranstaltungen dezentral durchführen, Förderung beantragen. Die Beantragung läuft über den Bundesverband Soziokultur.

Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin!