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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: Förderung von Kunstvereinen

NEUSTART KULTUR: Förderung von Kunstvereinen

Die Stiftung Kunstfonds möchte mit ihrem Programm »NEUSTART KULTUR: Förderung von Kunstvereinen« die Sichtbarmachung bildender Kunst sowie die spezifische Kultur- und Vermittlungsarbeit von Kunstvereinen in Deutschland unterstützen. Das Programm ist Teil des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien initiierten Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR, das die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich mildern, den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland unterstützen und die Weichen in die Zukunft stellen will, so die Fördergrundsätze.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kunstvereine, die
– ihren Sitz in Deutschland haben,
– ein eingetragener gemeinnütziger Verein sind,
– seit mindestens drei Jahren bestehen,
– zeitgenössische bildende Kunst zeigen, vermitteln und fördern,
– regelmäßig Ausstellungen und Vermittlungsprojekte organisieren,
– regelmäßige Öffnungszeiten haben,
– nicht im Wesentlichen auf die Kunst der eigenen Vereinsmitglieder fokussiert sind.

Höchstfördersumme 35.000 €

Das Förderprogramm will sowohl Ausstellungsprojekte zur bildenden Kunst wie auch die mittels innovativer Digitalisierungsprozesse optimierte Kunstvermittlungsarbeit der Kunstvereine unterstützen. Die Höchstfördersumme beträgt für den gesamten Bewilligungszeitraum max. 35.000 €o, die Mindestantragssumme 3.000 €. Der erforderliche Eigenanteil beträgt 10%. Der Eigenanteil kann auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) sowie (unbare) Eigenleistungen erbracht werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung könnt ihr ausschließlich im Online-Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds stellen. Die Antragsfrist endet am 15. Juli 2021. Jeder Kunstverein kann nur einen Antrag, der jedoch mehrere Einzelvorhaben im Förderzeitraum beinhalten kann, einreichen. Über die Förderungen entscheidet eine Kommission voraussichtlich im September 2021. Die bewilligten Ausstellungsprojekte könnt ihr frühestens am 01. Oktober 2021 beginnen, bis spätestens 31.Oktober 2022 müssen diese finanziell abgeschlossen und das Geld zweckentsprechend ausgegeben sein. Alle weiteren Infos findet ihr auf der Homepage der Stiftung Kunstfonds.

Mehr Infos rund um die Kreativwirtschaft lest ihr in unserem Magazin!