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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: Galerieförderung 2. Auflage

Galerieförderung 2. Auflage

Unter diese Galerieförderung fallen beispielsweise Ausgaben für Transporte, Versicherung, Drucksachen, zusätzliches Personal oder Online-Präsentationen. Außerdem könnt ihr Zuschüsse für projektbezogene Veranstaltungen wie Lesungen, Konzerte und Vorträge beantragen. Einen Förderantrag könnt ihr stellen, wenn ihr hauptberuflich eine Galerie mit Sitz in Deutschland führt, die seit mindestens drei Jahren besteht und regelmäßig Ausstellungen durchführt. Die Fördersumme liegt zwischen 5.000 und 35.000 €, euer Eigenanteil muss dabei zehn Prozent betragen. Euren Eigenanteil könnt ihr auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter erbringen.

Die Anträge für die Galerieförderung müsst ihr bis zum 15. April 2021 bei der Stiftung Kunstfonds stellen. Dort findet ihr auch die Fördergrundsätze, die FAQ sowie weitere Details zum Programm. Eine Fachjury entscheidet voraussichtlich Ende Juni 2021 über die Vergabe der Fördermittel.

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