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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: Hilfen für Musik- und Theaterverlage

NEUSTART KULTUR: Hilfen für Musik- und Theaterverlage

Das am 15. Dezember 2020 gestartete Programm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien beläuft sich auf insgesamt 5 Millionen €. Die Fördersumme orientiert sich am Netto-Umsatzrückgang von Materialmietvergütungen und Tantiemen aus Bühnenaufführungen zwischen 1. April 2020 und 30. November 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Umsatzrückgang dient als Bemessungsgrundlage für die Zuwendung. Sie beträgt bis zu 30% der Bemessungsgrundlage, maximal jedoch 300.000 €. Bei Verlagen, deren Umsatz in den Bereichen Materialmietvergütungen und Tantiemen aus Bühnenaufführungen im Zeitraum vom 1. April bis 30. November 2019 bei bis zu 75.000 € lag, beträgt die jeweilige Zuwendung bis zu 40% der Bemessungsgrundlage.

Viele dieser E-Musik- und Sprechtheaterverlage sind überwiegend über Aufführungslizenzen prozentual an den Einnahmen aus Kartenverkäufen beteiligt. Oder sie bekommen aus der Vermietung von Aufführungsmaterialien Lizenzgebühren. Somit bleiben seit den Schliessungen der Aufführungsorte diese Einnahmen vollständig aus.

Die Förderleistung soll dazu dienen, den regulären Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, beispielsweise für Betriebskosten, Vertrieb oder Promotion des Verlagskatalogs. Die Bearbeitung eurer Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Das Förderprogramm endet, sobald die Gelder verausgabt sind, spätestens jedoch am 30. Juni 2021. Auf der Homepage der Staatsministerin für Kultur und Medien findet ihr die FAQ, die Fördergrundsätze sowie das Antragsformular.   

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