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Neustart Kultur

NEUSTART KULTUR: Privattheater –Antragsfrist verlängert–

NEUSTART KULTUR: Privattheater

Innerhalb des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR richtet sich dieses Programm an die über 200 Privattheater in Deutschland. Diese haben bisher in der Regel keine oder zumindest nicht überwiegend öffentliche Förderungen erhalten. Konzipiert wurde die Fördermaßnahme von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein.

Wer ist antragsberechtigt?

Laut den Fördergrundsätzen sind rechtsfähige juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz in Deutschland antragsberechtigt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie nicht überwiegend öffentlich finanziert sind und als professionell arbeitende Privattheater eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können. Außerdem müssen sie in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
Zwei grundlegende Bedingungen gibt es darüber hinaus: Sie müssen in der Theaterstatistik (Abteilung Privattheater) des Deutschen Bühnenvereins aufgeführt sein. Außerdem ist ein regelmäßiger Spielbetrieb von mindestens zwei vergangenen Spielzeiten (2017/18 und 2018/19) nachzuweisen.
Die Förderung  ist rein zur Deckung der Ausgaben für das künstlerische Personal in der Spielzeit 2020/2021 vorgesehen. Sie kann bis zu 80 % der Ausgaben für das künstlerische Personal, höchstens jedoch 140.000 € betragen. Die Pressemitteilung zur Programmverlängerung findet ihr hier. Alle weiteren Details, die Fördergrundsätze sowie die FAQ findet ihr auf der Homepage des Deutschen Bühnenvereins.

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