
Teilnahmebedingungen
Gründer:innenstipendium visuelle Kommunikation
Die Bewerbungsfrist für den ersten Dock 11 Inkubator ist abgelaufen. Vielen Dank für Eure Einsendungen!
Teilnahmebedingungen:
Die vollständige Stipendienordnung findet sich zum Download hier!
Bewerben können sich neu gegründete Kleinstunternehmen1 mit Sitz im Saarland. Die Antragstellenden müssen:
- mindestens 18 Jahre alt sein,
- ihre selbstständige Tätigkeit im Rahmen des Vorhabens hauptberuflich ausüben.
- Die Gründung bzw. Anmeldung der Freiberuflichkeit beim Finanzamt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.*
*Ausnahme: Studierende bzw. Absolvent:innen:
Wer bereits während des Studiums freiberuflich beim Finanzamt gemeldet war oder selbstständig tätig ist, ist nicht automatisch von der Bewerbung ausgeschlossen, auch dann nicht, wenn die Anmeldung länger als 18 Monate zurückliegt. Antragsberechtigt sind Studierende ab dem dritten Studienjahr sowie Absolvent:innen innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss, sofern sie glaubhaft darlegen, die selbstständige Tätigkeit mit Beginn des Stipendiumszeitraums hauptberuflich aufzunehmen (Punkt 4 Abs. 2 der Stipendienordnung). Bei bereits bestehender Freiberufler-Anmeldung und nachweislich neuem Geschäftsmodell kann außerdem das Datum der Neuausrichtung als Gründungsdatum anerkannt werden.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen und Personen,
- die gleichzeitig ein weiteres Beschäftigungsverhältnis haben, das einen Umfang von 10 Stunden/ Woche übersteigt,
- die andere personenbezogene Leistungen bzw. Stipendien erhalten,
- die vom Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind,
- deren Gründungsdatum mehr als 18 Monate zurückliegt2
- Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen ist die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (s. ABI. der EU L 124/36 vom 20.05.2003). Danach verfügen Kleinstunternehmen u.a. Über weniger als 10 Beschäftigte.
↩︎ - Maßgeblich für das Gründungsdatum ist die Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberufler:innen die Anmeldung beim Finanzamt. ↩︎

