Teilnahmebedingungen

Gründer:innenstipendium visuelle Kommunikation

Teilnahmebedingungen:

Die vollständige Stipendienordnung findet sich zum Download hier!

Bewerben können sich neu gegründete Kleinstunternehmen1 mit Sitz im Saarland. Die Antragstellenden müssen:

  • mindestens  18 Jahre alt sein, 
  • ihre selbstständige Tätigkeit im Rahmen des Vorhabens hauptberuflich ausüben. 
  • Die Gründung bzw. Anmeldung der Freiberuflichkeit beim Finanzamt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 18 Monate zurückliegen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere Unternehmen und Personen,

  • die gleichzeitig ein weiteres Beschäftigungsverhältnis haben, das einen Umfang von 10 Stunden/ Woche übersteigt,
  • die andere personenbezogene Leistungen bzw. Stipendien erhalten,
  • die vom Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind,
  • deren Gründungsdatum mehr als 18 Monate zurückliegt2
  1.  Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen ist die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (s. ABI. der EU L 124/36 vom 20.05.2003). Danach verfügen Kleinstunternehmen u.a. Über weniger als 10 Beschäftigte.
    ↩︎
  2. Maßgeblich für das Gründungsdatum ist die Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberufler:innen die Anmeldung beim Finanzamt. ↩︎