Teilnahmebedingungen

Ein Projekt von WOGE Saar in Kooperation mit Dock 11
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Urban Art Projekt »Warburgring Gallery«
Gültig ab: 6. Januar 2026
Veranstalter: WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH und Dock 11 Projekt: Warburgring Gallery
1. GELTUNGSBEREICH UND ZUSTIMMUNG
1.1 Diese AGB gelten für die Bewerbung und Teilnahme am Urban Art Projekt »Warburgring Gallery« sowie für die nachfolgende künstlerische Ausführung und Abwicklung.
1.2 Mit der Einsendung einer Bewerbung erklärt sich der/die Künstler:in mit diesen AGB ausdrücklich und ohne Vorbehalt einverstanden. Eine Bewerbung ohne Zustimmung ist nicht möglich.
1.3 Die AGB gelten ergänzend zu späteren Werkverträgen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem Werkvertrag gelten die Bestimmungen des Werkvertrags.
2. BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN UND TEILNAHMERECHT
2.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- Künstler:innen und künstlerische Kollektive mit Saarlandbezug
- Natürliche Personen und Personenvereinigungen (z.B. Kollektive, Gruppen, Künstler:innen-Gemeinschaften) ab 18 Jahren
- Ausgenommen: Mitarbeiter:innen von WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH und Dock 11 sowie deren enge Verwandte, sowie Personen, die bei der Jurierung beteiligt sind
2.2 Originalität und Urheberschaft
Die eingereichten Portfolios müssen Originalarbeiten der Künstlerin / des Künstlers enthalten. Der/die Künstler:in erklärt, dass:
- Alle eingereichten Arbeiten von ihr/ihm stammen
- Das Portfolio aus eigener künstlerischer Tätigkeit entstand
- Keine Arbeiten anderer Künstler:innen unter ihrem/seinem Namen eingereicht werden
2.3 Mehrfache Bewerbungen
Jede:r Künstler:in oder jedes Kollektiv darf sich maximal einmal am Projekt bewerben. Mehrfache Einsendungen führen zur vollständigen Disqualifikation.
2.4 Inhaltsanforderungen
Die eingereichten Werke dürfen keine:
- Sexistischen, rassistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Inhalte enthalten
- Urheberrechtlich geschützten Materialien anderer Urheber:innen beinhalten
- Werbeinhalte für kommerzielle Produkte oder Parteien sein
- Inhalte zeigen, die gegen geltende Gesetze verstoßen
3. ZWEISTUFIGES BEWERBUNGSVERFAHREN
Das Bewerbungsverfahren läuft in zwei Phasen ab:
PHASE 1: PORTFOLIO-EINREICHUNG
3.1 Bewerbungsfrist Phase 1
Der Bewerbungsfrist für Phase 1 endet am 14.02.2026 um 23:59 Uhr. Einsendungen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3.2 Bewerbungsunterlagen Phase 1
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular inkl. Portfolio sowie Annahme dieser AGB
3.3 Wand-Vorlieben
Im Bewerbungsformular können die Künstler:innen eine Vorliebe für eine Wand mitteilen. Die Entscheidung, welche:r Künstler:in welche Wand bearbeiten darf (gilt auch für Phase 2 des Bewerbungsverfahrens) obliegt jedoch der Jury.
3.4 Einreichung Phase 1
Bewerbungen erfolgen ausschließlich digital über das Formular. Der/die Künstler:in ist verantwortlich für die fristgerechte und vollständige Einsendung.
3.5 Vorauswahl
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 14.02.2026 bewertet die Jury die eingegangenen Portfolios. Anfang März 2026 werden die ausgewählten Künstler:innen schriftlich zur Teilnahme an Phase 2 eingeladen.
3.6 Auswahlkriterien Phase 1
Die Jury bewertet Portfolios nach folgenden Kriterien:
- Künstlerische Qualität und Originalität
- Erfahrung mit Mural-/Street-Art-Arbeiten
- Technische Fähigkeiten und handwerkliche Qualität
- Wiedererkennbare künstlerische Handschrift
- Vielfalt und Unterschiedlichkeit der eingereichten Portfolios
PHASE 2: SKIZZEN-ERSTELLUNG UND FINALE AUSWAHL
3.7 Skizzen-Erstellung und Aufwandsentschädigung
Die zur Abgabe einer Skizze eingeladenen Künstler:innen erhalten für die Erstellung einer, oder falls erforderlich, mehrerer Skizzen für die zugewiesene Wand eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 €. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt nach Abnahme der Skizzen durch die Veranstalter:innen und nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung.
3.8 Bewerbungsunterlagen Phase 2
Jede Künstler:in erarbeitet eine künstlerische Skizze/Visualisierung für die ihr/ihm von der Jury zugewiesene Wandfläche. Die Skizze muss:
- Speziell für die konkrete Wand am Warburgring entwickelt sein
- Die Abmessungen und Besonderheiten der Wand berücksichtigen
- Eine detaillierte Visualisierung oder Entwurfsskizze sein (Skala, ggf. farbig)
- Eine schriftliche Beschreibung des künstlerischen Konzepts enthalten (max. 300 Wörter): z.B. Welche Botschaft oder künstlerische Idee steckt hinter der Arbeit? Welcher Bezug besteht zum Ort oder Quartier? Welche Techniken und Materialien werden verwendet?
- Als PDF oder hochaufgelöste Bilddatei eingereicht werden
3.9 Einreichungsfrist Phase 2
Für die Abgabe der Skizze wird von den Veranstalter:innen eine Frist kommuniziert, innerhalb welcher diese abgegeben werden muss. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt und auch nicht honoriert werden.
3.10 Finale Jury-Bewertung
Die Jury bewertet die eingereichten Skizzen nach folgenden Kriterien:
- Künstlerische Qualität und Originalität des Entwurfs
- Quartiersnähe, Anwohner- und Familienfreundlichkeit
- Technische Umsetzbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen und Budget
- Qualität der Werkbeschreibung und des künstlerischen Konzepts
- Eignung für die konkrete Wandfläche
3.11 Finale Auswahl und Benachrichtigung
Aus den eingereichten Skizzen wählt die Jury die Künstler:innen aus, die die Wände bemalen werden. Die persönliche Benachrichtigung erfolgt bis zum 17.04.2026. Mit der Benachrichtigung werden verbindliche Termine für die Werkumsetzung mitgeteilt.
4. JURY UND AUSWAHLVERFAHREN
4.1 Jury-Unabhängigkeit
Die Jury arbeitet unabhängig und ist nicht an Empfehlungen oder Vorlieben von außen gebunden.
4.2 Jurybeschluss ist verbindlich
Die Beschlüsse der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Die Jurybeschlüsse müssen nicht begründet werden.
4.3 Schweigepflicht
Die Jury unterliegt Verschwiegenheitspflicht. Informationen über den Inhalt von Bewerbungen, die nicht ausgewählt wurden, werden nicht weitergegeben.
5. SPEICHERUNG VON BEWERBUNGSUNTERLAGEN
5.1 Behandlung der Unterlagen
Mit der digitalen Einsendung übergibt die Künstler:in die Bewerbungsunterlagen in die Obhut der Veranstalter:innen. Diese werden verantwortungsvoll behandelt und nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
5.2 Keine Haftung
Die Veranstalter:innen haften nicht für:
- Qualitätsverluste bei Speicherung oder Übertragung
- Datenverluste durch technische Fehler
5.3 Ausstellung und Veröffentlichung
Die Veranstalter:innen behalten sich das Recht vor, ausgewählte Skizzen und Portfolio-Arbeiten zu Dokumentations- und Kommunikationszwecken auszustellen und zu veröffentlichen (Website, Social Media, Presse, Ausstellungen).
6. AUSGESCHLOSSENE KÜNSTLER:INNEN UND REGELWIDRIGKEITEN
6.1 Ausschluss vom Verfahren
Die Veranstalter:innen behalten sich das Recht vor, Künstler:innen von der Teilnahme oder Ausführung auszuschließen, wenn:
- Angaben in der Bewerbung unwahrheitsgemäß oder irreführend sind
- Die eingereichte Arbeit fremde Urheberrechte verletzt
- Mehrfache Bewerbungen erfolgt sind
- Die Arbeit gegen diese AGB verstößt
- Die Künstler:in bei einem früheren Projekt mit den Veranstalter:innen Mängel oder Pflichtverstöße zu verantworten hatte
6.2 Haftung bei Rechtsverstößen
Der/die Künstler:in haftet vollumfänglich für alle Ansprüche Dritter, die sich aus Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten durch die eingereichte Arbeit ergeben. Der/die Künstler:in verpflichtet sich, die Veranstalter:innen von solchen Ansprüchen freizustellen.
6.3 Verfahrensmängel
Regelwidrigkeiten im Auswahlverfahren (z.B. Verfahrensfehler, mangelnde Transparenz) berechtigen Bewerber:innen nicht zu Schadensersatz. Dieser ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. KÜNSTLERISCHE AUSFÜHRUNG – VERTRAGSBEDINGUNGEN
7.1 Werkvertrag bei Auswahl
Mit der Auswahlbenachrichtigung werden die ausgewählten Künstler:innen zur Unterzeichnung eines Werkvertrags eingeladen. Dieser regelt insbesondere:
- Honorare (3.500 € / 7.000 €)
- Materialkosten (laut Belegen, jedoch max. 1.000 € pro Wand)
- Umsetzungszeitraum (vorgesehen: 2 Wochen im Mai 2026 / wetterabhängig)
- Detaillierte Leistungen und Lieferpflichten
- Zahlungsmodalitäten
- Versicherung und Haftung
7.2 Frist zur Vertragsunterzeichnung
Für die Unterzeichnung des Werkvertrags wird eine Frist festgelegt, wann dieser nach Benachrichtigung unterzeichnet zurückzugeben ist. Versäumnis führt zum Erlöschen der Auswahl.
7.3 Bindende Zusage
Mit Unterzeichnung des Werkvertrags erteilt die Künstler:in eine verbindliche Zusage, das Projekt unter den vereinbarten Bedingungen auszuführen. Eine Stornierung nach diesem Punkt ist nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.
8. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
8.1 Urheberschaft und Originalität
Die Künstler:in erklärt sich als alleinige:r Urheber:in des eingereichten Portfolios, der Skizze und des später umzusetzenden Kunstwerks. Die Arbeiten sind original und verletzen keine Rechte Dritter.
8.2 Einräumung von Nutzungsrechten
Mit Abnahme des fertiggestellten Kunstwerks räumt die Künstler:in folgenden Parteien einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein:
- WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH
- Dock 11
Diese Nutzungsrechte umfassen z.B. aber nicht abschließend:
- Dokumentation in Foto und Video
- Veröffentlichung und Verbreitung in allen Medien (Print, Online, Social Media)
- PR-, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit
- Nutzung in Ausstellungen, Publikationen und Präsentationen über das Projekt
- Weitergabe an Medienvertreter für redaktionelle Berichterstattung
8.3 Urhebernennung
Der/die Künstler:in behält das Urheberpersönlichkeitsrecht auf Namensnennung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Künstler:in bei jeder Nutzung mit ihrem Künstlernamen zu benennen. Eine Beschilderung mit QR-Code wird am Kunstwerk angebracht und verweist auf ein Künstler:innen-Portrait auf dock11.saarland.
8.4 Eigene Nutzung durch die Künstler:in
Die Künstler:in behält das Recht, das Werk in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in sozialen Medien zu präsentieren und für ihre Eigenwerbung zu nutzen.
8.5 Keine Exklusivität
Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich.
9. KÜNSTLERISCHE LEISTUNG UND ABNAHME
9.1 Einhaltung der Skizze
Die Künstler:in verpflichtet sich, das Kunstwerk gemäß der eingereichten und akzeptierten Skizze umzusetzen. Wesentliche Abweichungen bedürfen schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin.
9.2 Qualitätsstandards
Das fertiggestellte Kunstwerk muss:
- Fachgerecht und professionell ausgeführt sein
- Mit hochwertigen, UV- und witterungsbeständigen Materialien erstellt sein
- Die vereinbarten Maße und Spezifikationen einhalten
- Sicher und ohne unmittelbare Mängel errichtet sein
9.3 Abnahmeprotokoll
Nach Fertigstellung wird ein Abnahmeprotokoll erstellt. Dieses dokumentiert den Zustand des Werkes und wird von beiden Seiten unterzeichnet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine Mängel geltend macht.
9.4 Nachbesserungsrecht
Die Auftraggeberin hat das Recht, bei erheblichen Mängeln Nachbesserungen zu fordern. Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Nachbesserung, wenn das Kunstwerk das angestrebte künstlerische Ziel erfüllt.
10. VERWITTERUNG, VANDALISMUS UND ÜBERMALUNG
10.1 Charakter als Urban Art
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Urban Art im öffentlichen Raum naturgemäß Witterung, Verwitterung sowie Vandalismus ausgesetzt ist. Dies liegt in der Natur des Mediums.
10.2 Verzicht auf Entstellungsschutz
Die Künstler:in verzichtet mit dieser Einsendung auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 UrhG (Entstellungsschutz) für:
- Verwitterung durch natürliche Witterungseinflüsse
- Beschädigungen durch Vandalismus
- Veränderungen, die ohne Zutun der Auftraggeberin entstehen
10.3 Befristete Erhaltung
Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, das Kunstwerk zu restaurieren, zu pflegen oder in Stand zu halten. Die Auftraggeberin ist berechtigt, das Kunstwerk ohne Zustimmung der Künstler:in zu übermalen oder durch andere künstlerische Gestaltungen zu ersetzen.
11. VERSICHERUNG UND HAFTUNG
11.1 Versicherungspflicht der Künstler:in
Die Künstler:in erklärt, über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für künstlerische Tätigkeiten zu verfügen, die Personen- und Sachschäden während der Werkumsetzung abdeckt. Auf Anforderung wird ein aktueller Versicherungsnachweis eingereicht.
11.2 Arbeitssicherheit
Die Künstler:in erklärt sich verpflichtet, bei der Umsetzung alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.
11.3 Haftung der Künstler:in
Die Künstler:in haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten während der Werkumsetzung entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Haftung nach Fertigstellung
Nach Abnahme des Werkes trägt die Auftraggeberin die Verkehrssicherungspflicht. Die Künstler:in haftet nicht für Schäden, die nach Abnahme entstehen.
11.5 Ausschluss von Ersatzansprüchen
Ersatzansprüche der Künstler:in gegen die Auftraggeberin für Schäden am Kunstwerk nach Abnahme sind ausgeschlossen.
12. GEBÜHREN, ZAHLUNGEN UND ABRECHNUNGEN
12.1 Kostenloses Bewerbungsverfahren Phase 1
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren Phase 1 (Portfolio-Einreichung) ist kostenlos. Es werden keine Gebühren erhoben.
12.2 Aufwandsentschädigung Phase 2
Die ausgewählten Künstler:innen erhalten für die Erstellung der Skizze/n (Phase 2) eine Aufwandsentschädigung von 150 €. Diese wird nach Abnahme der Skizze/n durch die WOGE gezahlt.
12.3 Künstlerhonorar bei Ausführung
Die final ausgewählten Künstler:innen, deren Skizze akzeptiert wird, erhalten nach Fertigstellung des Werkes und der Abnahme durch die Auftraggeber:innen ein Künstlerhonorar von 3.500 € pro Wand zzgl. Materialkosten (siehe Abschnitt 12.4), welches von der WOGE gezahlt wird.
12.4 Materialkosten-Abrechnung
Materialkosten in Höhe von maximal 1.000 € pro Wand bzw. maximal 2.000 € für Wand 4 werden bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Erstattungsfähig sind ausschließlich Kosten, die durch entsprechende Belege nachgewiesen werden können und in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes stehen.
13. DATENSCHUTZ UND DATENVERARBEITUNG
13.1 Datenerfassung
Mit der Einsendung einer Bewerbung erklärt sich die Künstler:in einverstanden, dass die folgenden Daten erfasst werden:
- Name, Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Adresse)
- Portfolio-Arbeiten und künstlerische Unterlagen
- ggf. Soziale-Media-Profile
- Bankverbindung für Zahlungen (falls ausgewählt)
13.2 Datenverarbeitung und Zweck
Die Daten werden verarbeitet für:
- Durchführung des Bewerbungsverfahrens (beide Phasen)
- Kommunikation mit der Künstler:in
- Dokumentation und ggf. Veröffentlichung der ausgewählten Werke
- Zahlungsabwicklung (Aufwandsentschädigung, Künstlerhonorar)
- Einhaltung steuerlicher und rechtlicher Verpflichtungen
13.3 Datenschutz-Grundverordnung
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der/die Künstler:in hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten (siehe Datenschutzerklärung auf der Website).
13.4 Weitergabe von Daten
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit gesetzlich erforderlich oder die Künstler:in ausdrücklich zugestimmt hat (z.B. Veröffentlichung der Künstler:innen-Namen).
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Änderungsvorbehalt
Die Veranstalter:innen behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Bei erheblichen Änderungen werden teilnehmende Künstler:innen per E-Mail benachrichtigt.
14.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, ungültige Bestimmungen durch gültige zu ersetzen.
14.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Saarbrücken.
14.4 Keine Haftung für Verfahren
Die Veranstalter:innen haften nicht für:
- Verfahrensfehler oder Verzögerungen im Bewerbungsverfahren
- Nichtberücksichtigung von Bewerbungen (außer bei Nachweis willkürlicher Ausschlussgründe)
- Technische Fehler bei digitaler Einreichung
- Kommunikationsfehler und Zustellungsprobleme
14.5 Vereinbarung im Einzelnen
Im Fall von Widersprüchen zwischen den AGB und einzelnen schriftlichen Vereinbarungen (z.B. Werkvertrag) gelten die spezielleren Vereinbarungen.
Vorläufiger Zeitplan
Ausschreibungszeitraum: 6. Januar – 14. Februar 2026
Vorauswahl & Einladung zur Skizze: Ende Februar 2026
Konzeptentwicklung & Einreichungszeitraum Skizze: 3. März – 15. April 2026
Finale Juryentscheidung: Ende April
Umsetzung vor Ort: Zwei Wochen im Mai 2026
Abschlussveranstaltung: Juni 2026 (witterungsbedingt)

