

Teilnahmebedingungen & Verfahrensregeln
1. Maßnahmen und Ziele
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie verleiht im Jahr 2026 den Saarländischen Verlagspreis für unabhängige Verlage mit Sitz im Saarland. Ziel dieser Maßnahme ist es, die kulturelle Leistung dieser saarländischen Verlage zu würdigen, deren gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen sowie zum Erhalt literarischer und kultureller Vielfalt im Saarland beizutragen. Die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit kleiner, unabhängiger Verlage ist daher ein wichtiger Bestandteil der Saarländischen Verlagsförderung.
Zusätzlich zum Saarländischen Verlagspreis werden zwei Sonderpreise ausgelobt.
Gewürdigt werden Buchprojekte in gedruckter Form sowie Hörbücher, die sich mit Themen von gesellschaftlicher Relevanz sowie Fragen des Miteinanders in der Demokratie befassen
sowie
Buchprojekte, die sich durch eine besondere künstlerische Gestaltung auszeichnen.
Die Preissumme des Saarländischen Verlagspreises und der beiden Sonderpreise beträgt jeweils 10.000 €.
2. Teilnahmebedingungen
Mit den Preisen würdigt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Verlage, deren Jahresumsatz 1 Mio. € nicht übersteigt. Maßgeblich ist der Umsatz des Vorjahres.
Bewerben können sich unabhängige Verlage mit einem besonderen literarischen Schwerpunkt im Verlagsprogramm oder gesellschaftlich relevanten Themen, die sich auf bestimmte Zielgruppen oder Aspekte der Kulturvermittlung beziehen. Die Bewerbung soll neben einer Selbstdarstellung und der Philosophie des Verlages das aktuelle Verlagsprogramm, eine Beschreibung der Buch-/Hörbuchprojekte, die sich mindestens in der Konzept- oder Planungsphase befinden[1] oder innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor Bewerbungsschluss veröffentlicht wurden, die Marketing- und Vertriebsstrategie sowie Informationen zu weiteren Besonderheiten (z.B. kulturelles Engagement des Verlages, Partnerschaftsmodelle mit Buchhandlungen und Autorinnen und Autoren) enthalten.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Verlage, wenn
- es sich um reine Bezahlverlage („Zuschussverlage“) handelt, bei denen das unternehmerische Risiko vom Auftraggeber getragen wird;
- sie in unmittelbarer wirtschaftlicher Abhängigkeit von anderen Institutionen stehen (z.B. Museen, Hochschulen, Literaturhäuser, Parteien, religiöse Institutionen, Berufsorganisationen, Verbände, gemeinnützige Stiftungen etc.);
- ihr Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalten umfasst;
- über das betriebliche Vermögen oder das private Vermögen der Inhaberin oder des Inhabers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist,
- ihr Projekt mit Hilfe Künstlicher Intelligenz entstanden ist.
3. Technische Durchführung und Organisation
Die technische Durchführung und Organisation des Wettbewerbs um den Saarländischen Verlagspreis liegt bei Saaris/Dock 11.
4. Bewerbung und Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen können ausschließlich online unter „https://dock11.saarland/verlagspreis-einreichung“ und in deutscher Sprache bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 19.08.2026 eingereicht werden. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung einschließlich aller erforderlicher Erklärungen (z.B. de-minimis-Erklärung) und etwaiger ergänzender Unterlagen. Unvollständige oder nach Fristende eingereichte Bewerbungen können bei der Auswahlentscheidung leider nicht berücksichtigt werden. Eine Haftung für eingereichte Unterlagen wird nicht übernommen. Ein Rechtsanspruch auf Rücksendung der eingereichten Bewerbungen/Ansichtsexemplare besteht nicht.
Jeder teilnehmende Verlag darf sich auf bis zu zwei der auszeichnungswürdigen Bereiche bewerben. Das Bewerbungsformular muss für jede Bewerbung vollständig ausgefüllt werden.
5. Jury
Die Jury beurteilt die eingereichten Bewerbungen nach den Regelungen und Zielen dieser Teilnahmebedingungen und teilt dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnungen zum Saarländischen Verlagspreis und den beiden Sonderpreisen mit.
Die Jury ist unabhängig und besteht aus fünf Persönlichkeiten des literarischen Lebens sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des MWIDE ohne Stimmrecht. Die Mitglieder der Jury werden von der Saaris/Dock 11 in der Regel für die Dauer von zwei Preisperioden berufen. Die Sitzungen und Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Tätigkeit der Jurymitglieder erfolgt ehrenamtlich. Die Moderation und Dokumentation der Jurysitzungen übernimmt Saaris/Dock 11.
Den Vorsitz der Jury übernimmt der/die Vertreter/in des MWIDE. Die Jurymitglieder sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie bewahren Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und Beschlüsse. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet ausnahmsweise der Juryvorsitz. In begründeten Ausnahmefällen können Beschlüsse der Jury auf Vorschlag des Juryvorsitzes schriftlich im Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so wird eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtszeit berufen.
Ein Mitglied der Jury kann an der Beratung und Abstimmung grundsätzlich nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten oder Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Sollte eine unberechtigte Mitwirkung erst nach der Juryentscheidung bekannt werden, hat das die Ungültigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.
Die Jurymitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
6. Auswahlkriterien der Jury
Nachstehende Auswahlkriterien dienen der Jury als maßgebliche Bewertungskriterien:
Ausgezeichnet werden soll das Engagement unabhängiger Verlage für die Bereicherung der literarischen und kulturellen Vielfalt und die Förderung der Buch- und Lesekultur im Saarland.
Kriterien für die Auswahlentscheidung sind ein kohärentes verlegerisches Profil sowie eine hochwertige Gestaltung der Produkte. Ein sorgfältiges Lektorat und Korrektorat sind ebenso von Bedeutung wie die Autor:innenpflege und die Förderung des literarischen Nachwuchses. Weitere wichtige Aspekte sind die Präsenz und Sichtbarkeit am Markt (auch in sozialen Medien) sowie die Nutzung digitalen Publizierens. Auf eine innovative Marketing- und Vertriebsstrategie wird besonderer Wert gelegt. Kulturelles Engagement bei der Leseförderung oder im gesellschaftlichen Diskurs und innovative Partnerschaftsmodelle mit Buchhandlungen und mit Autorinnen und Autoren sind weitere Auswahlkriterien der Jury.
Belegexemplare bzw. beispielhafte Publikationen, die eingereicht werden, müssen mindestens einer der folgenden Kategorien zuzuordnen sein: Belletristik, Sachbuch/Regionalia, Comic/Graphic Novel, Kinder- und Jugendbuch, literarische Übersetzung. Die besondere inhaltliche und gestalterische Leistung, die für die eingereichte Publikation erbracht wurde, soll in der Bewerbung überzeugend dargestellt werden.
7. Auswahlentscheidung
Die Entscheidung der Jury über die Auszeichnung zum Saarländischen Verlagspreis und der Sonderpreise wird vom Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie bekannt gegeben.
Es besteht kein Anspruch auf die Auszeichnung. Die Vergabe der Preise steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das MWIDE (bzw. Saaris/Dock 11) teilt den für die Auszeichnungen ausgewählten Verlage zeitnah die Auswahlentscheidung mit. Die verbleibenden Verlage erhalten ein gesondertes Schreiben.
8. Auszahlung und Verwendung der Verlagsprämien
Die Auszahlung der Verlagspreise erfolgt auf das Geschäftskonto des ausgezeichneten Verlages.
Die Preise sind im Sinne dieser Teilnahmebedingungen zu verwenden. Die Versteuerung des Preisgeldes erfolgt in der Eigenverantwortung des jeweiligen Preisempfängers. Das Preisgeld versteht sich als Bruttobetrag; eventuell anfallende Ertrags- oder sonstige Steuern sind vom Empfänger selbstständig abzuführen. Der Auslober übernimmt keine Haftung für die steuerliche Einordnung oder Abführung.
Zu Unrecht erhaltene Verlagspreise können vom MWIDE zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere, wenn sie aufgrund unzutreffender Angaben im Bewerbungsverfahren oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Teilnahmebedingungen ausgereicht wurden. Im Fall einer Rückforderung ist der zu erstattende Betrag grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Bei den erhaltenen Preisen handelt es sich um Subventionen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB). Zudem finden § 1 des Gesetztes Nr. 1.061 über die Vergabe von Subventionen nach Landesrecht vom 25.05.1977 i.V.m. den §§ 1 ff des Subventionsgesetzes (SubvG) Anwendung.
9. De-minimis Bestimmungen
Empfänger:innen des Preisgeldes bestätigen, dass sie sich durch die Annahme des Preisgeldes den geltenden ›de minimis‹-Bestimmungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 unterwerfen und dieser Bestimmungen bewusst sind. Siehe:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:352:0001:0008:DE:PDF
Bei dem Preisgeld handelt es sich um eine sogenannte De-minimis-Beihilfe. Das bedeutet, dass staatliche Unterstützungen an ein Unternehmen bzw. eine selbstständige Tätigkeit innerhalb von drei Steuerjahren einen Gesamtbetrag von 300.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Maßgeblich ist dabei die Summe aller in diesem Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen, unabhängig von der bewilligenden Stelle.
Die Empfänger:innen des Preisgelds sind verpflichtet, vor der Auszahlung eine entsprechende De-minimis-Erklärung auszufüllen, die Dock 11 zur Verfügung stellt. In dieser Erklärung sind insbesondere alle in den letzten drei Steuerjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen anzugeben sowie Angaben zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit zu machen. Die Auszahlung kann erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung erfüllt sind.
10. Sichtbarmachung der Auszeichnungen durch die Verlage
Die Preisträger verpflichten sich, in geeigneter Weise auf die Auszeichnungen und den Auszeichnungsgeber hinzuweisen. Die bereits innerhalb der letzten zwölf Monate erschienenen Buchprojekte sind, soweit logistisch möglich, mit den zur Verfügung gestellten Logos (Aufklebern) an einer gut sichtbaren Stelle, möglichst auf dem Buchcover/Hörbuchcover, zu versehen. Bei den noch nicht veröffentlichten Projekten sind die elektronisch und/oder als Aufkleber zur Verfügung gestellten Logos auf dem Buchcover/Hörbuchcover anzubringen.
Zusätzlich zu dem Logo ist die ausgezeichnete Publikation mit dem Satz: „Diese Publikation wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes mit dem Saarländischen Verlagspreis 2026 ausgezeichnet.“ zu kennzeichnen. Die Verlage achten darauf, bei allen Gelegenheiten auf die Auszeichnung hinzuweisen – sofern möglich visuell, andernfalls auditiv. Dies gilt bei Buchpräsentationen auf Messen und Veranstaltungen gleichermaßen wie bei Buchbesprechungen in den Medien. Die Erstellung eigener Logos zu diesem Zweck oder eine Abänderung des zur Verfügung gestellten Logos ist unzulässig.
Das Logo wird den Preisträgern in mehreren Dateiformaten zur Verfügung gestellt.
11. Datenschutz
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie stellt technisch und organisatorisch sicher, dass die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowohl von ihm als auch von etwaigen Dritten, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens oder der Durchführung des Saarländischen Verlagspreises beauftragt werden, eingehalten werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Teil des Bewerbungsformulars ist eine Erklärung zum Datenschutz, im Rahmen derer der Bewerber oder die Bewerberin – soweit dies gesetzlich erforderlich ist – in die Verarbeitung seiner oder ihrer personenbezogenen Daten einwilligt. Ergänzend gelten die Datenschutzhinweise von Dock 11.
12. Schlussbestimmungen
In Zweifelsfragen über Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen entscheidet das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von diesen Teilnahmebedingungen zulassen.
Sollten in einer oder mehreren Kategorien keine oder aus Sicht der Jury keine auszeichnungswürdigen Bewerbungen eingehen, behält sich die Jury vor, auch für die nachfolgenden Ränge der bestehenden Preiskategorien Preise zu vergeben oder die Preiskategorien nachträglich anzupassen. Die Gesamtsumme der geplanten Preisgelder bleibt davon unberührt.
Diese Teilnahmebedingungen treten am 09.06.2026 in Kraft.
[1] Es existiert mindestens ein aussagekräftiges Exposé, aus dem der Lebenslauf und die Qualifikation der Autorin/des Autors, das verhandelte Thema/die verhandelten Themen (insb. bei Sachbüchern) sowie bei fiktiven Texten die Hauptfiguren, die Handlung und das Ende hervorgehen.

