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Fame & Money

Aktuelle Förderungen Fonds Darstellende Künste

Der Fonds Darstellende Künste schreibt aktuell vier Förderprogramme aus: Netzwerk-, Konzeptions-, Produktions- und Wiederaufnahmeförderung. Ihr könnt euch je nach Programm bis zum 26. Januar, 2. Februar, 9. März oder 15. April 2026 bewerben.

Schwarzes Logo des Fonds Darstellende Künste auf weißem Hintergrund, bestehend aus den Worten „FONDS DARSTELLENDE KÜNSTE“ in klarer, serifenloser Typografie.

Der Fonds Darstellende Künste hat aktuell drei Förderprogramme geöffnet. Ihr könnt Mittel für Netzwerkarbeit, neue Produktionen oder Wiederaufnahmen beantragen. Die Fördersummen liegen zwischen 10.000 € und 50.000 €.

Netzwerkförderung

Worum geht es?

Das Programm fördert bundesländerübergreifende Kooperationen im Bereich Wissenstransfer und Qualifizierung. Eure Vorhaben müssen mindestens eine größere Diskussions- oder Informationsveranstaltung mit bundesweiter Relevanz beinhalten. Künstlerische Produktionen und Gastspiele fördert das Programm nicht.

Wer kann sich bewerben?

Ihr könnt einen Antrag stellen, wenn ihr als Verband, Netzwerk, Produktionshaus oder Festival organisiert seid. Eure Organisation muss langjährig aktiv und überregional wirksam sein. Ihr müsst als juristische Person organisiert sein. Einzelpersonen und GbRs können sich nicht bewerben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Ihr benötigt eine Kofinanzierung von mindestens 50 % der Antragssumme. Diese Mittel müssen aus nachweislich bewilligten öffentlichen Quellen stammen. Kommunale oder Landesmittel aus Deutschland sind erforderlich.

Welche Fördersummen und Fristen gelten?

Ihr könnt zwischen 15.000 € und 50.000 € beantragen. Die Antragsfrist endet am 15. April 2026. Die Programmlaufzeit erstreckt sich voraussichtlich vom 15. Juni 2026 bis 31. Juli 2027.

Die Ausschreibung steht unter Haushaltsvorbehalt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien muss die Mittel freigeben.

Produktionsförderung

Worum geht es?

Das Programm unterstützt künstlerische Arbeitsprozesse mit einem neuen Produktionsvorhaben im Zentrum. Eure Projekte schließen in der Regel mit einer Premiere und zeitnahen Aufführungen ab.

Wer kann sich bewerben?

Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr mindestens zwei Jahre professionell frei produziert. Ihr müsst euren Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland haben. Antragsberechtigt sind Künstler:innen und Künstler:innengruppen aus den Darstellenden Künsten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Ihr braucht eine Kofinanzierung von mindestens 50 % der Antragssumme. Die öffentlichen Mittel müssen von bundesdeutschen Kommunen oder Ländern bewilligt sein. Ihr müsst die Bewilligung nachweisen können.

Welche Fördersummen und Fristen gelten?

Ihr könnt zwischen 15.000 € und 50.000 € beantragen. Die Antragsfrist läuft bis zum 26. Januar 2026. Das Programm dauert voraussichtlich vom 15. April 2026 bis 30. Juni 2027.

Wiederaufnahmeförderung

Worum geht es?

Das Programm fördert Wiederaufnahmen oder Umarbeitungen bereits geförderter Produktionen. Eure Stücke müssen bereits vom Fonds gefördert worden sein und Premiere gefeiert haben.

Wer kann sich bewerben?

Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr mindestens zwei Jahre professionell arbeitet. Euer Sitz und Arbeitsschwerpunkt müssen in Deutschland liegen. Antragsberechtigt sind Künstler:innen und Künstler:innengruppen der Freien Darstellenden Künste.

Welche Voraussetzungen gelten?

Eure Produktion muss in der Produktionsförderung (ab 2023) oder Konzeptionsförderung gefördert worden sein. Ihr benötigt eine Kofinanzierung von mindestens 50 % aus bewilligten öffentlichen Mitteln. Diese müssen von bundesdeutschen Kommunen oder Ländern stammen.

Welche Fördersummen und Fristen gelten?

Ihr könnt zwischen 10.000 € und 25.000 € beantragen. Die Antragsfrist endet am 9. März 2026. Die Programmlaufzeit läuft voraussichtlich vom 15. Mai 2026 bis 31. Juli 2027.

Konzeptionsförderung

Worum geht es?

Das Programm unterstützt dreijährige Konzeptionen in den Freien Darstellenden Künsten. Ihr könnt entweder drei Neuproduktionen oder zwei Neuproduktionen mit einem strategisch-organisatorischen Vorhaben planen. Die Förderung ermöglicht euch eine langfristige künstlerische Perspektive.

Wer kann sich bewerben?

Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr langjährig erfolgreich und professionell arbeitet. Euer Sitz und Arbeitsschwerpunkt müssen in Deutschland liegen. Antragsberechtigt sind Künstler:innen und Künstler:innengruppen der Freien Darstellenden Künste.

Was erwartet euch?

Ihr erhaltet Planungssicherheit für drei Jahre künstlerische Arbeit. Die Förderung ermöglicht euch die Umsetzung mehrerer Projekte oder die Kombination mit strategischer Entwicklung. Ihr könnt eure künstlerische Vision langfristig verfolgen.

Welche Fördersummen und Fristen gelten?

Ihr könnt zwischen 150.000 € und 240.000 € beantragen. Die Antragsfrist endet am 2. Februar 2026. Die Programmlaufzeit erstreckt sich voraussichtlich vom 1. April 2026 bis 15. Oktober 2028.

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