Allgemeine Projektförderung Kulturstiftung des Bundes
Diese Projektförderung richtet sich an Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur und Neue Medien und ist nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt. Angesprochen sind ausschließlich große, innovative Projekte im internationalen Kontext. Eure Antragssumme muss dabei mindestens 50.000 € betragen, außerdem müsst ihr bereits bei Beantragung mindestens 20% Eigen- und/oder Drittmittel vorweisen.
Wie die Kulturstiftung ein Projekt im internationalen Kontext definiert sowie weitere Bedingungen zur Beantragung erfahrt ihr in deren FAQ. Die erste Einreichfrist für 2021 endet am 31. Janaur, die zweite am 31. Juli. Alles Weitere über die allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes findet ihr auf deren Homepage.
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