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Fame & Money

Ausschreibung Werkverzeichnis Bildende Künstler:innen

Die Stiftung Kunstfonds vergibt mit ihrer Ausschreibung Werkverzeichnis Bildende Künstler:innen wieder Förderungen zur Inventarisierung eines künstlerischen Oeuvres bis maximal 30.000 €. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2022.

Ausschreibung Werkverzeichnis Bildende Künstler:innen

Mit dieser erneut ausgeschriebenen Förderung der Stiftung Kunstfonds können dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler:innen beziehungsweise deren Rechtsnachfolger:innen. Ihr müsst dazu dauerhaft in Deutschland leben (Mitglieder der VG Bild-Kunst/Berufsgruppe I sind auch bei Hauptwohnsitz im Ausland antragsberechtigt) und dürft nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein. Außerdem dürft ihr für 2021 und 2022 noch keinen Antrag auf ein Arbeitsstipendium, ein Künstlerprojekt, eine Werkverzeichnung oder eine Katalogförderung bei der Stiftung Kunstfonds gestellt haben. Davon ausgenommen sind Förderungen durch NEUSTART KULTUR.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt einzelne bildende Künstler:innen bzw. deren Rechtsnachfolger:innen bei der Verzeichnung und Inventarisierung eines künstlerischen Oeuvres mit bis zu 30.000 €. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf den Honorarkosten für die Bearbeiter:innen und den projektbezogen erforderlichen Honorar-, Sach- und Reisekosten, so die Regularien. Die Stiftung Kunstfonds fördert die Erstellung von Inventaren beziehungsweise Werkverzeichnissen zeitgenössischer bildender Künstler:innen, die zwischen dem Tag der Förderzusage und dem 31. Dezember 2023 umgesetzt werden.

Was ist zu beachten?

Beachten müsst ihr, dass ihr insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre entweder für ein Arbeitsstipendium, ein Künstlerprojekt, eine Werkverzeichnung oder eine Katalogförderung stellen könnt. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2022. Alle weiteren Infos, die Vergaberichtlinien und das Antragsformular findet ihr bei der Stiftung Kunstfonds.

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