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Ausschreibung Werkverzeichnung Bildende Künstler*innen

Ausschreibung Werkverzeichnung Bildende Künstler*innen

Für den Förderprogrammpunkt A4 Werkverzeichniserarbeitung der Stiftung Kunstfonds können dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler*innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I (beziehungsweise deren Rechtsnachfolger*innen) eine finanzielle Unterstützung zur Verzeichnung beziehungsweise Inventarisierung eines künstlerischen Oeuvres bis maximal 30.000 € beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist die verbindliche Nennung des Bearbeiters / der Bearbeiterin. Um euch zu bewerben, müsst ihr im ersten Schritt über das Online-Portal des Kunstfonds einen Antrag ausfüllen. Im zweiten Schritt druckt ihr dieses Formular aus und sendet es zusammen mit analogem Dokumentationsmaterial eurer künstlerischen Arbeit innerhalb von zwei Wochen an die Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds. Beachtet bitte, das ihr für die Programme A1, A2, A4 und B5 insgesamt nur einen Antrag alle zwei Jahre stellen könnt. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2021. Alle weiteren Infos, die Vergaberichtlinien und das Antragsformular findet ihr bei der Stiftung Kunstfonds.

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