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Neustart Kultur

Autor:innen-Sonderförderung »Ausgefallen!«

Der Deutsche Literaturfonds vergibt im Rahmen von NEUSTRT KULTUR eine einmalige Autor:innenförderung von 4.000 €. Das Programm endet, sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Autor:innen-Sonderförderung »Ausgefallen!«

Bewerben können sich Autor:innen, die im Zeitraum vom 01. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 ein deutschsprachiges literarisches Buch in einem Verlag veröffentlicht haben, der Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist oder ein eigenständiges Verlagsprogramm mit mindestens drei Autoren verlegt. Publikationen im Eigenverlag sind dagegen von der Förderung ausgeschlossen. Neben Belletristik fördert der Literaturfondsn auch Essayistik und literarische Biografien. Ausgeschlossen sind Übersetzungen, Sachbücher, Fachbücher, wissenschaftliche Werke und dramatische Texte.

Im genannten Zeitraum müsst ihr zumindest vorübergehend Mitglied der Künstlersozialkasse gewesen sein. Alternativ kann der Nachweis von Einnahmen aus literarischer Tätigkeit (mind. 50% der Gesamteinnahmen) erfolgen. Außerdem müsst ihr nachweisen, dass ihr mit eurer Publikation eine honorierte Veranstaltung oder Lesung gehabt hättet.

Ihr könnt bei der Autor:innen-Sonderförderung pauschal jeweils 4.000 € bekommen, das Hilfsprogramm wurde am 15. September 2021 gestartet und läuft solange, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Alle weiteren Details erfahrt ihr auf der Homepage des Deutschen Literaturfonds.

Mehr Infos rund um die Kreativwirtschaft lest ihr in unserem Magazin!