Bewerbt euch für den Hörfilmpreis 2025!
Ihr könnt eure Produktionen mit Audiodeskription für den 23. Deutschen Hörfilmpreis 2025 des DBSV einreichen, aber auch Vorschläge machen. Die Auszeichnung bietet Anerkennung und Sichtbarkeit für herausragende Hörfilme. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2024.
Am 25. März 2025 verleiht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum 23. Mal den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Der Preis, auch »ADele« genannt, ehrt herausragende Produktionen mit Audiodeskription (AD). Ihr habt die Möglichkeit, eure Werke bis zum 15. Oktober 2024 in sechs Kategorien einzureichen oder Vorschläge zu machen.
Wer kann sich bewerben?
Eingereicht werden können Hörfilm-Produktionen in folgenden Kategorien:
- Spielfilm Kino
- Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming
- Serie
- Dokumentation
- Kinder-/Jugendfilm
- Filmerbe
Welche Benefits erwarten euch?
Der Deutsche Hörfilmpreis bietet euch eine großartige Plattform, um eure Produktion bekannt zu machen und mit Fachleuten in Kontakt zu treten. Mit der Nominierung und Auszeichnung erhaltet ihr wertvolle Anerkennung und Aufmerksamkeit für eure Arbeit in der barrierefreien Filmproduktion. Die Nominierungen werden im Dezember 2024 bekannt gegeben. Die Einreichungs- und Vorschlagsfrist endet am 15. Oktober 2024.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme ganzheitlich zu erleben. Die Filme enthalten eine Audiodeskription (AD), die in knappen Worten wesentliche Handlungselemente, Gestik, Mimik und Dekoration beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden während der Dialogpausen eingesprochen und sorgen so dafür, dass die Zuschauerein umfassendes Filmerlebnis haben.
Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.