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Creative Europe fördert eure Übersetzungen!

Das EU-Förderprogramm Creative Europe fördert mit der Literaturübersetzungsförderung die Übersetzung, Bewerbung und Verbreitung von europäischen Werken. Übersetzen könnt ihr belletristische Werke (works of fiction) aller Genres. Ihr könnt 60% Bezuschussung erhalten, je nach Projektgröße bis zu 300.000 €. Bewerbungsschluss ist der 16. April 2024.

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Der Förderbereich Literaturübersetzungen von Creative Europe möchte mit diesem Programm die länderübergreifende Verbreitung literarischer Werke in Europa unterstützen. Wie ihr diese Maßnahme beantragen könnt, lest ihr hier.

Was fördert Creative Europe?

Übersetzen könnt ihr belletristische Werke (works of fiction) aller Genres. Nicht förderfähig sind Sachbücher oder wissenschaftliche Schriften. Verlage oder Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit müssen mindestens fünf Werke zur Übersetzung einreichen. Finanzielle Unterstützung könnt ihr für Projektideen erhalten, die zu den folgenden Prioritäten des Förderbereichs passen:

  • Stärkung der transnationalen Verbreitung und Vielfalt der europäischen Literatur.
  • Förderung der Übersetzung und Bewerbung von literarischen Werken aus weniger verbreiteten Sprachen.
  • Publikumsentwicklung.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Buchsektors durch stärkere Zusammenarbeit innerhalb der Wertschöpfungskette.

Außerdem müssen alle Projekte zu den Querschnittsthemen Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit sowie Umwelt und Klimaschutz beitragen.

Ihr könnt den Support für Projekte in drei verschiedenen Größen beantragen:

  • Kleine Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von fünf bis zehn Werken
  • Mittlere Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von elf bis 20 Werken
  • Große Literaturprojekte: Übersetzung, Bewerbung und Vertrieb von mindestens 21 Werken

Wer kann beantragen?

Förderfähig sind Verlage und Organisationen mit verlegerischer Tätigkeit. Den Antrag könnt ihr in zwei Kategorien stellen:

  • Kategorie 1: Das Projekt wird von einer antragsberechtigten Organisation gestellt und durchgeführt.
  • Kategorie 2: Das Projekt wird von einem Konsortium aus mindestens zwei antragsberechtigten Organisationen gestellt und durchgeführt.

Außerdem müsst ihr folgende formelle Kriterien erfüllen:

  • Rechtsstatus juristischer Person
  • Zweijährige rechtliche Existenz 
  • Verlegerische Tätigkeit 
  • Sitz in einem am Programm teilnahmeberechtigten Land

Wieviel könnt ihr bekommen?

  • Kleine Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 100.000 € bezuschusst werden.
  • Mittlere Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 200.000 € bezuschusst werden.
  • Große Literaturprojekte können mit 60% der förderfähigen Kosten bzw. maximal 300.000 € bezuschusst werden.

Die Bewerbungsphase endet am 16. April 2024.

Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr wie immer in unserem Magazin.