Das ifa fördert eure Kunstausstellungen
Das ifa-Programm »Ausstellungsförderung« unterstützt wieder Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen. Es gibt je nach Projektzeitraum zwei Bewerbungsfristen: 31. Januar und 15. August 2024.
Wer kann sich bewerben?
Die zweimal jährlich ausgeschriebene Förderung des »Institut für Auslandsbeziehungen« richtet sich an Bildende Künstler:innen oder Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Antragsberechtigt sind dabei Künstler:innen und Kurator:innen, aber auch die ausstellende Institution.
Was fördert das ifa?
Das Institut unterstützt wie bisher Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen, wenn diese in öffentlichen Museen und nichtkommerziellen Galerien, Kunstvereinen oder ähnlichen Orten stattfinden. Artist in Residence-Aufenthalte finanziert das ifa nicht. Allerdings könnt ihr einen Antrag für eine im Anschluss folgende Ausstellung stellen, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich ist. Zuschüsse dürft ihr in den Bereichen Reise-, Aufenthalts-, Transport- und Mietkosten für technische Geräte beantragen.
Je nach eurem Projektzeitraum gibt es jedes Jahr zwei Bewerbungsfristen: der 31. Januar und der 15. August.
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