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Das ifa fördert eure Kunstausstellungen

Das ifa-Programm »Ausstellungsförderung« unterstützt wieder Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen. Für den Projektzeitraum ab Juni 2025 endet die Bewerbungsfrist am 31. Januar 2025.

Eine Gruppe von Menschen besucht eine Kunstausstellung in einem modernen, grauen Raum. An den Wänden hängen abstrakte, farbenfrohe Gemälde. Einige Besucher betrachten die Kunstwerke, während andere sich unterhalten. Eine Frau mit Kopftuch lächelt und spricht mit einem Mann, der eine Kamera trägt.

Wer kann sich bewerben?

Die zweimal jährlich ausgeschriebene Förderung des »Institut für Auslandsbeziehungen« richtet sich an Bildende Künstler:innen oder Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Antragsberechtigt sind dabei Künstler:innen und Kurator:innen, aber auch die ausstellende Institution.

Was fördert das ifa?

Das Institut unterstützt wie bisher Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen, wenn diese in öffentlichen Museen und nichtkommerziellen Galerien, Kunstvereinen oder ähnlichen Orten stattfinden. Artist in Residence-Aufenthalte finanziert das ifa nicht. Allerdings könnt ihr einen Antrag für eine im Anschluss folgende Ausstellung stellen, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich ist. Zuschüsse dürft ihr in den Bereichen Reise-, Aufenthalts-, Transport- und Mietkosten für technische Geräte beantragen.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2025 für den Projektzeitraum ab Juni 2025.

Mehr News und Infos für die Kultur und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.