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Fame & Money

Das ifa fördert Künstler:innenkontakte

Mit ihrem Programm »Künstlerkontakte« fördert das »ifa Institut für Auslandsbeziehungen« die internationale Zusammenarbeit von Kulturschaffenden. Die Bewerbungsfrist für Projekte ab Juni 2024 ist der 31. Januar 2024, für Projekte ab Januar 2025 ist der 15. August 2024 der Stichtag.

Das ifa fördert Künstler:innenkontakte

Mit dem Programm »Künstlerkontakte« stärkt das ifa die internationale Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und aus Transformations- oder Entwicklungsländern. Ihr erhaltet finanzielle Unterstützung für Projekte zeitgenössischer Bildender Kunst, Architektur, Fotografie, Medienkunst oder zeitgenössischen Designs.

Wer kann sich bewerben?

  • Künstler:innen, Kurator:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekt:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations – und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten.
     
  • Deutsche Künstler:innen, Kurator:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekt:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- oder Entwicklungsland planen.
     
  • Nichtdeutsche Künstler:innen, Kurator:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekt:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations – und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.

Was beinhaltet die Förderung?

das ifa leistet finanzielle Beiträge für:

  • Reise- und Aufenthaltskosten wie Flugkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Visakosten und Tagegeld.
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte aus Transformations- und Entwicklungsländern nach beziehungsweise in Deutschland.
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte für deutsche Kulturschaffende bzw. Kulturschaffende, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, nach beziehungsweise in Transformations- und Entwicklungsländer.
     
  • Kulturschaffende, die aus einem Transformations- oder Entwicklungsland kommen, können außerdem Zuschüsse für Reisekosten zu Ausstellungen in Deutschland beantragen.

Die Bewerbungsfrist für eure Projekte, die ab Juni 2024 beginnen, ist der 31. Januar 2024. Eine zweite Bewerbungsphase für Projekte ab Janaur 2025 endet am 15. August 2024. Alle weiteren Informationenzum Programm findet ihr auf den Seiten des ifa Instituts.

Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.