Die EU unterstützt Kunstresidenzen
Das EU-Programm Culture Moves Europe unterstützt mit dem Call for residency hosts juristische Personen, die internationalen Künstler:innen und Kulturschaffenden eine Residenz bieten möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2024.
Der dritte und finale Call for residency hosts bietet erneut finanzielle Unterstützung für Organisationen und Einzelkünstler:innen, die als juristische Person eingetragen sind und internationale Künstler:innen und Kulturschaffende für ein Residenzpojekt aufnehmen möchten.
Welche Kriterien müssen die Gastgeber:innen erfüllen?
Ihr müsst als Gastgeber:in dazu in folgenden Bereichen tätig sein:
- Architektur
- Kulturelles Erbe
- Design und Modedesign
- Literarische Übersetzung
- Musik
- Darstellende Künste
- Visuelle Künste
Ihr fungiert dabei als Mentor:in für eure Gäste. Ihr stellt Infrastruktur, Unterstützung und Ausrüstung bereit, die dem jeweiligen Fachgebiet entsprechen.
Das Residenzprojekt sollte zwei der folgenden Ziele verfolgen:
- Erforschen: Recherchieren, Erforschen und Arbeiten zu einem bestimmten Thema oder einem neuen Konzept.
- Schaffen: Sich auf einen kollektiven kreativen Prozess einlassen, um ein neues künstlerisches/ kulturelles Werk zu schaffen.
- Lernen: Die Kompetenzen der Teilnehmer durch nicht-formales Lernen oder die Zusammenarbeit mit einem/einer Spezialist:in erweitern.
- Verbinden: Ein Netzwerk aufbauen, um die berufliche Entwicklung der Teilnehmer:innen zu stärken.
- Transformation: Ermöglichung eines gesellschaftlichen Wandels im Einklang mit den Werten und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses.
Finanzielle Unterstützung:
Der Zuschuss umfasst eine Gastgeber:innenpauschale und tägliche Aufwandsentschädigungen sowie Reisezuschüsse und Zusatzleistungen für jeden Teilnehmenden. Die Bewerbungsphase läuft bis 15. Mai 2024.
Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.