Die neue Bundes-Filmförderung ist gestartet!
Die FFA bündelt ab 2025 die gesamte Filmförderung des Bundes. Ihr könnt als Filmschaffende Fördermittel für Entwicklung, Produktion und Verleih beantragen. Bewerbungen sind ab sofort über das Serviceportal der FFA möglich.

Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat ihr Förderportfolio erweitert. Mit dem novellierten Filmförderungsgesetz (FFG 2025) übernimmt sie seit dem 1. Januar 2025 die kulturelle Filmförderung des Bundes. Sie verantwortet nun zentrale Förderprogramme wie die abgabefinanzierte Filmförderung, die jurybasierte kulturelle Filmförderung, den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF).
Wer kann sich für was bewerben?
Die Filmförderung richtet sich an Produktionsfirmen, Verleiher:innen, Drehbuchautor:innen und Regisseur:innen. Einreichungen für die jurybasierte kulturelle Förderung sind über das Serviceportal der FFA möglich. Dabei werden Spiel-, Dokumentar-, Kinder- und Kurzfilme in den Bereichen Entwicklungs-, Produktions- und Verleihförderung unterstützt.
Was ändert sich?
Das neue Filmförderungsgesetz bringt Neuerungen: Referenzmittel stehen künftig auch Drehbuchautor:innen und Regisseur:innen zur Verfügung. Die Kinoförderung erfolgt über eine FFA-Richtlinie, während spezielle Programme wie der Minoritäre Koproduktionsfonds und das deutsch-französische Filmabkommen weiterhin von Kommissionen entschieden werden.
Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin