Zum dritten Mal schreibt der BBK Bundesverband für Bildende Künstler:innen seine Förderung für innovative Kunstprojekte (Modul C) aus. 60 Kunstprojekte werden mit bis zu 15.000 € gefördert, bewerben könnt ihr euch bis 20. Februar 2022.

Dank einer weiteren finanziellen Aufstockung durch die Kulturstaatsministerin kann der BBK das Modul C des Förderprogramms neu auflegen. Es ermöglicht eine Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation, die Interaktion zwischen Analogem und Digitalem schafft. Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Bildende Künstler:innen mit Wohnsitz in Deutschland, nicht jedoch Immatrikulierte an einer Hoch- oder Fachhochschule. Ihr könnt dabei als Einzelperson oder als maximal fünfköpfige Gruppe einen Antrag stellen. Gefördert werden Konzipierung und Umsetzung bildkünstlerischer Interventionen, Ausstellungen und Performances. Beachtet bitte, das folgende Berufe vom Antrag ausgeschlossen sind: Szenograf:innen, Regisseur:innen, Drehbuchautor:innen, Kamerapersonen sowie Designer:innen.

Aspekte innovativer Kunstprojekte

Drei Aspekte sollen laut des BBK für Konzeptentwicklung und Umsetzung maßgeblich sein:

Zuschuss bis zu 15.000 €

60 Innovative Kunstprojekte fördert der BBK in dieser Runde mit einem Zuschuss von bis zu 15.000 €. Euer Kunstprojekt soll zwischen dem 23. Mai und dem 18. Dezember 2022 realisiert und abgeschlossen sein. Eine Fristverlängerung ist in dieser Ausschreibung nicht möglich. Bis zum 20. Februar 2022 könnt ihr euch noch bewerben. Die Juryentscheidung ist für Ende April geplant. Alle weiteren Infos findet ihr auf den Seiten des BBK.

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