Förderung für zeitgenössische Kunstplattformen
Die Stiftung Kunstfonds fördert mit KUNSTFONDS_Plattformen umfassende Projekte im Bereich zeitgenössische Bildende Kunst in Deutschland. Bewerbt euch bis 15. Juli 2025 mit eurem Konzept und sichert euch bis zu 80.000 € Förderung.

Die Stiftung Kunstfonds unterstützt mit ihrem Förderprogramm physische Plattformen für zeitgenössische Bildende Kunst. Ihr könnt euch bewerben, wenn ihr ein komplexes Projekt realisieren wollt – zum Beispiel Ausstellungen, Symposien oder alternative Vermittlungsformate.
Eure Projekte müssen öffentlich zugänglich sein und in Deutschland stattfinden. Ihr könnt auch über längere Zeiträume planen: Die Projekte dürfen mehrmonatig und überjährig angelegt sein.
Wer kann sich bewerben?
Ihr könnt einen Antrag stellen, wenn ihr eine Einrichtung der zeitgenössischen Bildenden Kunst mit fester Adresse in Deutschland seid. Voraussetzung: Eure Aktivitäten bestehen seit mindestens dem 1. Januar 2022 und haben überregionale Strahlkraft. Auch nicht-stationäre Kollektive oder soloselbstständige Kurator:innen können gefördert werden, wenn sie regelmäßig öffentlich wirksame Kunstprojekte an wechselnden Orten in Deutschland umsetzen. Kollektive müsst ihr als GbR organisiert sein. Ihr dürft keinen Antrag bei der Stiftung Kunstfonds für 2024 oder 2025 gestellt oder eine Förderung 2024 erhalten haben.
Welche Benefits erwarten euch?
Ihr könnt zwischen 10.000 € und 80.000 € beantragen. Die maximalen Gesamtprojektkosten dürfen 160.000 € nicht überschreiten. Ihr müsst mindestens 20 % Eigenanteil einbringen – auch durch Drittmittel, Spenden oder Eigenleistungen. Gefördert werden z. B. Honorare, Reisekosten, Drucksachen, Materialkosten, Transporte und Versicherungen. Beachtet dabei die geltenden Honoraruntergrenzen der BKM. Die Förderung erfolgt als Projektzuschuss – entweder als Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung.
Was müsst ihr noch wissen?
Euer Projekt kann frühestens am 1. Oktober 2025 starten und muss spätestens am 31. März 2027 beendet sein. Ihr habt nach Projektende zwei Monate Zeit für den Verwendungsnachweis. Mittelabrufe sind nur während des Projektzeitraums möglich. Rechnet mit einer Auszahlung des Restbetrags vier Monate nach Prüfung eures Nachweises.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2025.
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