Förderungen Stiftung Kunstfonds
Die Stiftung Kunstfonds fördert aktuell Ausstellungen, Kataloge und Publikationen. Ihr könnt dafür zwischen 8.000 und 35.000 € beantragen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2022.
Die seit 1980 aktive Stiftung Kunstfonds bietet aktuell attraktive Fördermaßnahmen für Künstler:innen, aber auch Kunstvermittler:innen an. Wir stellen euch nachfolgend die Ausstellungs-, Katalog- und Publikationsförderung vor.
Ausstellungsförderung für Kunstvermittler:innen
Sie unterstützt zeitgenössische Bildende Kunst mit nationalem Schwerpunkt. Bewerben können sich Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte in Deutschland. Die Finanzierung erfolgt für Ausstellungen zu vorwiegend dauerhaft in Deutschland lebenden bildenden Künstler:innen, die geförderten Ausstellungsprojekte müsst ihr im Inland durchführen. Die Höchstfördersumme für Ausstellungen oder Projekte beträgt 35.000 €. Euer Eigenanteil beträgt 25%. Diesen könnt ihr auch ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter erbringen, so die Ausschreibung. Der Förderzeitraum läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die detaillierten Richtlinien findet ihr hier.
Publikationsförderung für Kunstvermittler:innen
Auch hier können sich Künstlergruppen (auch projektbezogene freie Gruppen), Kunstvereine, Artotheken, Galerien, Museen und Organisatoren künstlerischer Projekte in Deutschland bewerben. Die Stiftung finanziert in diesem Teilprogramm Publikationen zu vorwiegend dauerhaft in Deutschland lebenden Bildenden Künstler:innen bzw. deren monografische Kataloge, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I sind. Die Höchstfördersumme beträgt 25.000 €, euer Eigenanteil 50%. Der Förderzeitraum läuft auch hier vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die detaillierten Richtlinien findet ihr bei der Stiftung Kunstfonds.
Katalogförderung für Künstler:innen
Bei dieser Förderung können dauerhaft in Deutschland lebende bildende Künstler:innen oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/ BG I eine monografische Katalogförderung von bis zu 8.000 € beantragen. Nutzen könnt ihr das Geld für Fremdhonorare, Sach- und Druckkosten. Auch bei der Katalogförderung gilt der Förderzeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023. Die detaillierten Richtlinien findet ihr hier.
Für alle drei Teilprogramme gilt der 30. Juni 2022 als Bewerbungsschluss.
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