Gastspielförderung: Theater und Tanz
Das BTD verhilft französischen Bühnenproduktionen zu mehr Bekanntheit in Deutschland. Deutsche Bühnen haben gleichzeitig die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung, sowie Unterstützung in Form von Logistik oder Werbung zu beantragen, wenn sie französische Bühnenkünstler*innen präsentieren wollen.
Im Laufe eines Jahres habt ihr die Möglichkeit, euch drei Mal als Institution oder Einrichtung auf eine solche Unterstützung zu bewerben. Diese Fristen enden jeweils am 30. Oktober, 28. Februar und 30. Juni. Wichtig dabei ist, dass die geförderte Produktion spätestens drei Monate nach Antragstellung Premiere feiert.
Generell können sich Einrichtungen und Projekte aus verschiedenen Sparten für eine Unterstützung bewerben. Jedes Ausschreibungsjahr hat jedoch zusätzlichen einen bestimmten Schwerpunkt, welcher entweder thematisch festgelegt ist, oder sich einer bestimmten Kunstform widmet. Im Ausschreibungsjahr 2020/21 liegt dieser Schwerpunkt auf den Bereichen Objekt-, Figuren- und Puppentheater. Projekte, die sich zum diesjährigen Fokus-Thema bewerben möchten, müssen ihre Bewerbung bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht haben. Die regulären Einreichungsfristen bestehen für »Fokus-Projekte« also nicht.
Für eine vereinfachte Bewerbung stellt euch das BTD seit kurzem ein Online-Formular zur Verfügung, das komplett am Computer ausgefüllt werden kann. Spätestens eine Woche nach Ausschreibungsende bekommt ihr in der Regel darüber bescheid, ob euer Vorhaben unterstützt wird.
Mehr Infos zum Programm findet ihr auf der Website des Institut français.
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