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Fame & Money

Großes mit Interreg Kleinprojekten bewirken!

Vom 9. September bis 13. November 2024 könnt ihr euch über Interreg Großregion für Kleinprojekte bewerben. Ihr bekommt 90% eures Budgets erstattet, maximal 30.000 €.

Eine EU-Flagge mit blauem Hintergrund und gelben Sternen weht an einem Fahnenmast. Über der Flagge befindet sich das Logo von Interreg Grande Région / Großregion, das das EU-Emblem und Text enthält. Das Bild steht für die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union, speziell im Rahmen des Interreg-Programms für die Großregion.

Ein Kleinprojekt, das für eine Förderung aus dem Programm Interreg Großregion 2021-2027 in Betracht kommt, ist ein grenzüberschreitendes Projekt von geringerem Umfang (maximal 30.000 € EFRE-Förderung). Kleine Strukturen, die nur einen begrenzten Zugang zu EU-Fördermitteln haben und sich in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit engagieren möchten, führen das Projekt durch. Kleinprojekte umfassen grenzüberschreitende Bürger:innenaktionen wie Workshops, Festivals oder Medienträger, die von kleinen Organisationen für die Bürger:innen entwickelt werden. Diese Projekte sollen das Miteinander fördern und das Vertrauen zwischen den Menschen in der Großregion stärken.
Die Kleinprojekte bieten Bürger:innen und Vereinen die Möglichkeit, sich besser kennenzulernen, sich auszutauschen und gemeinsam zu lernen. Die Themen sind dabei vielfältig und reichen von Bürgerschaft, Jugend, Inklusion, Kultur und Bildung über Sport, Geschichte und Kunst bis hin zum Umweltschutz.

Wer kann sich bewerben?

Ein Interreg-Kleinprojekt besteht immer aus einer grenzüberschreitenden Partnerschaft mit mindestens zwei finanziellen Partner:innen aus mindestens zwei Mitgliedsstaaten, die ihren Sitz in der Großregion haben. Das sind konkret Grand-Est, die Wallonie, Luxembourg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Öffentliche und private (nicht gewinnorientierte) Strukturen sind eingeladen, sich an den Partnerschaften für Kleinprojekte in der Großregion zu beteiligen. Dazu gehören insbesondere lokale Strukturen wie kleine Vereine, kleine Gemeinden, Schulen und Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft. Wichtig ist, dass nur Strukturen mit dem Rechtsstatus einer juristischen Person die Förderung bekommen können.

Vier förderfähige Aktionsarten

Grenzüberschreitende Aktionen, die einen echten Austausch zwischen den Bürger:innen ermöglichen, werden im Rahmen des Programms gefördert. Vier Arten von Aktionen sind förderfähig:

  • Workshops, Seminare, Schulungen
  • Bürger:innenaustausche, Vernetzung von Bürger:innen, Bürger:innenbegegnungen
  • Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Konferenzen
  • Produktionen von Medienangeboten

Höhe der Zuschüsse

Die vom Begleitausschuss genehmigten Kleinprojekte erhalten eine feste EFRE-Förderung in Höhe von 90% des Budgets. Die Höhe der Unterstützung aus dem Programm Interreg Großregion beträgt maximal 30.000 € an EFRE-Mitteln.

Der Bewerbungszeitraum für den zweiten Kleinprojekte-Aufruf läuft vom 9. September bis 13. November 2024. Alle weiteren Infos sowie den Kontakt zu den Beratungsstellen findet ihr über den Button.

Viele hilfreiche Infos über das Interreg-Programm der Großregion erfahrt ihr auch in unserem Interview mit der saarländischen Interreg-Kontaktstelle.

Weitere Infos rund um die Kultur-und Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin.