ifa-Programm »Ausstellungsförderung«
Die Maßnahme des Instituts für Auslandsbeziehungen richtet sich an Bildende Künstler*innen oder Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Das Institut unterstützt Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen, wenn diese in öffentlichen Museen und nichtkommerziellen Galerien, Kunstvereinen oder ähnlichen Orten stattfinden. Bei Anträgen zu Biennalen oder Gruppenausstellungen mit Beteiligung mehrerer Künstler*innen könnt ihr nur einen Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Personen stellen. Sollte das nicht möglich sein, wendet euch an das ifa.
Zuschüsse dürft ihr in den Bereichen Reise-, Aufenthalts-, Transport- und Mietkosten für technische Geräte beantragen. Die Bewerbungsfrist für eure Projekte ab Juni 2021 endet am 31. Januar 2021. Alle weiteren Details zu Bewerbung, Finanzierungsplan und FAQ findet ihr auf der Homepage des Instituts für Ausalandsbeziehungen.
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