ifa-Programm »Ausstellungsförderung« 2022
Das ifa-Programm »Ausstellungsförderung« unterstützt auch 2022 Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2022 für Projekte ab Juni 2022.
Die zweimal jährlich ausgeschriebene Fördermaßnahme des »Institut für Auslandsbeziehungen« richtet sich an Bildende Künstler:innen oder Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Antragsberechtigt sind dabei Künstler:innen und Kurator:innen, aber auch die ausstellende Institution. Das Institut unterstützt wie bisher Einzel- und Gruppenausstellungen, Beteiligungen an international besetzten Ausstellungsprojekten und internationalen Biennalen, wenn diese in öffentlichen Museen und nichtkommerziellen Galerien, Kunstvereinen oder ähnlichen Orten stattfinden. Bei Anträgen zu Biennalen oder Gruppenausstellungen mit Beteiligung mehrerer Künstler:innen könnt ihr nur einen Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Personen stellen. Sollte das nicht möglich sein, wendet euch bitte direkt an das ifa. Artist in Residence-Aufenthalte finanziert das ifa nicht. Allerdings könnt ihr einen Antrag für eine im Anschluss folgende Ausstellung stellen, sofern diese der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Zuschüsse dürft ihr in den Bereichen Reise-, Aufenthalts-, Transport- und Mietkosten für technische Geräte beantragen. Zu den von euch einzureichenden Bewerbungsunterlagen muss eine thematische und inhaltliche Projektbeschreibung gehören, betonen die Regularien. Die Bewerbungsfrist für eure Projekte ab Juni 2022 endet am 31. Januar 2022. Für Projekte ab Januar 20223 habt ihr bis zum 15. August 2022 Zeit. Alle weiteren Details zu Bewerbung, Finanzierungsplan sowie die FAQ findet ihr auf der Homepage des Instituts für Auslandsbeziehungen.
Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin!