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Fame & Money

Ifa-Programm »Künstlerkontakte«

Mit ihrem Programm »Künstlerkontakte« fördert das »ifa Institut für Auslandsbeziehungen« die internationale Zusammenarbeit von Kulturschaffenden. Mit dieser Maßnahme möchte es Kooperationen zwischen Kulturschaffenden aus Deutschland und aus einem Transformations– bzw. Entwicklungsland ermöglichen. Die Bewerbungsfrist für Projekte ab Juni 2023 ist der 31. Januar 2023, für Projekte ab Januar 2024 ist der 15. August 2023 der Stichtag.

Ifa-Programm »Künstlerkontakte« 1

Mit dem Programm »Künstlerkontakte« stärkt das ifa die internationale Zusammenarbeit von Kunst- und Kulturschaffenden aus Deutschland und aus Transformations- oder Entwicklungsländern. Sie erhalten eine finanzielle Unterstützung für Projekte zeitgenössischer Bildender Kunst, Architektur, Fotografie, Medienkunst oder zeitgenössischen Designs.

Wer kann sich bewerben?

  • Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen) aus Transformations – und Entwicklungsländern, die ein Projekt in Deutschland durchführen möchten.
     
  • Deutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die ein Projekt in einem Transformations- oder Entwicklungsland planen.
     
  • Nichtdeutsche Künstler:innen, Kuratoren:innen, Kunstvermittler:innen, Kunst-Theoretiker:innen, Architekten:innen und Designer:innen (auch Institutionen), die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben (Aufenthaltsnachweis erforderlich) und in Transformations – und Entwicklungsländern ein Projekt durchführen möchten.

Was beinhaltet die Förderung?

das ifa leistet finanzielle Beiträge für:

  • Reise- und Aufenthaltskosten wie Flugkosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Visakosten und Tagegeld gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG).
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte aus Transformations- und Entwicklungsländern nach bzw. in Deutschland, z.B. Ausstellungen, Performances, Artist-in-Residence-Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Reisen und Arbeitsaufenthalte für deutsche Kulturschaffende bzw. Kulturschaffende, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, nach bzw. in Transformations- und Entwicklungsländer, z.B. Performances, Artist-in-Residence Programme, Workshops, Vorbereitungs- und Recherchereisen, internationale Veranstaltungen wie Symposien, Konferenzen und Vorträge.
     
  • Kulturschaffende, die aus einem Transformations- oder Entwicklungsland kommen, können außerdem Zuschüsse für Reisekosten zu Ausstellungen in Deutschland beantragen.

Die Bewerbungsfrist für eure Projekte, die ab Juni 2023 beginnen, ist der 31. Januar 2023. Eine zweite Bewerbungsphase für Projekte ab Janaur 2024 endet am 15. August 2023. Alle weiteren Informationenzum Programm findet ihr auf den Seiten des »ifa Institut«.

Weitere News rund um die Kreativwirtschaft findet ihr in unserem Magazin!