Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen: Call 2023
Das Bundeswirtschaftsministerium verstetigt sein »Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen« und ruft zu ersten Runde auf. Ihr könnt euch mit euren Geschäftsmodellen und Pionierlösungen für ökologische Innovationen bis zum 8. November 2023 bewerben. Die Förderung kann bis zu 100% betragen.
Ihr habt eine großartige Idee für ein innovatives Geschäftsmodell oder eine wegweisende Pionierlösung? Dann habt ihr jetzt die Chance, eure Visionen in die Realität umzusetzen, denn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet euch die Möglichkeit, eure nichttechnischen Innovationen zu fördern. Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist speziell darauf ausgerichtet, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf ihrem Weg zu bahnbrechenden Innovationen zu unterstützen.
Eines der aufregendsten Merkmale des IGP ist die Vielfalt der unterstützten Projekte. Bei den unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend. Wichtig ist die Neuartigkeit der Problemlösung. Das bedeutet, dass das IGP eine breite Palette von Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern fördert. Von kreativen Konzepten aus der Kreativwirtschaft über Organisationsmodelle von Social Start-ups bis hin zu neuen Plattformformaten und vielem mehr.
Erfolgreiche Pilotphase
Nach einer erfolgreichen Pilotphase wird das IGP nun weitergeführt und verbessert. Die neue IGP-Förderrichtlinie profitiert von den Erfahrungen der Pilotphase und optimiert den Ansatz. Dabei steht besonders die Schaffung noch besserer Möglichkeiten für Innovationskooperationen im Vordergrund. Gleichzeitig wird die Effizienz der Verfahren erhöht und die Zielgruppengerechtigkeit sichergestellt.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt im Rahmen thematischer Ausschreibungsrunden, die voraussichtlich alle sechs Monate stattfinden werden. Der erste Aufruf des BMWK konzentriert sich auf Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen.
KMU, einschließlich Gründungen, Selbständige und Sozialunternehmen, sowie Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen, die mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten, können sich bis zum 8. November 2023 mit ihren Projektideen für die erste Runde rund um ökologische Innovationen bewerben. Dabei stehen zwei verschiedene Projektformen zur Auswahl: kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Diese können entweder als Einzelprojekte oder in Zusammenarbeit mit mehreren Partner:innen umgesetzt werden. Ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein hohes Innovationsniveau.
Webinare
Das Bundeswirtschaftsministerium bietet euch regelmäßig Webinare an, in denen euch alles Wissenswerte zum Förderprogramm erläutert wird.
Fördersätze
Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben richtet sich nach den in der IGP-Richtlinie festgelegten Fördersätzen, die je nach Projektform und Art der Antragsteller variieren.
Antragsteller | Machbarkeitsprojekte | Marktreifeprojekte |
Kleinstunternehmen* | 70 % | 55 % |
Kleine Unternehmen* | 65 % | 50 % |
Mittlere Unternehmen* | 60 % | 45 % |
Gemeinnützige Unternehmen | 75 % | 60 % |
Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen) | 100 % | 100% |
*Definition von Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Hilfetool siehe Teilnahmewettbewerb.
Die tatsächliche Fördersumme (Zuwendung) berechnet sich aus den für das IGP-Projekt von euch kalkulierten Kosten und dem je nach Projektform und Antragsteller gültigen Fördersatz (siehe Tabelle oben).
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