Interreg Mikroprojekte zweiter Förderaufruf
Die »Mikroprojekte« des EU-Förderprogramms »Interreg« zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit fördern kleine Strukturen mit wenig ganz ohne Erfahrung im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Ziel ist es, grenzüberschreitend die Begegnung und den Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen, Besuchern und Öffentlichen Einrichtungen anzustoßen. Der zweite Förderaufruf in diesem Jahr läuft vom 19. Oktober bis 27. November 2020. Die Laufzeit eines Projekts, das eingereicht wird, darf 18 Monate nicht überschreiten. Die maximale Fördersumme pro Mikroprojekt beträgt 25.000,- € bei einem Fördersatz von 90%.
Die »Mikroprojekte« müssen thematisch dem Ziel 7 des Kooperationsprogramms Interreg V A Großregion entsprechen. Dieses Programm soll zur »Schaffung eines verbesserten grenzüberschreitenden Angebots von sozial inklusiven Dienstleistungen und Einrichtungen« beitragen. So gibt es die EU vor.
Interreg V A Großregion
Das EU-Programm »Interreg V A Großregion« ist ein Teilprogramm der »Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ)«. »EFRE«, der »Europäische Fonds für Regionale Entwicklung«, finanziert die »ETZ«. Diese unterstützt die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Regionen und Städten. Damit soll eine ausgewogene wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Grenzregionen innerhalb und außerhalb der EU gefördert werden.
Dabei verwaltet die Europäische Kommission das Programm »Interreg« nicht zentral, sondern definiert in den Grenzregionen die Vertreter nationaler und regionaler Behörden. An diesem Prozess sind die jeweiligen Kommunen, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie NGO’s ebenso beteiligt. Wenn konkrete Projekte umgesetzt werden, müssen sich Partner aus zwei oder mehr Staaten zusammenfinden.
Infos zu den Mikroprojekten sowei die dazugehörigen Dokumente findest du auf der Homepage von Interreg Großregion.
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