KOMPASS-Qualifizierungsförderung reloaded!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent bei Weiterbildungen und Qualifizierungen zu 90% bis zu einer Höhe von 4.500 €. Das Programm wurde zum 1. Dezember 2023 grundlegend überarbeitet, die förderfähigen Maßnahmen deutlich erweitert und stärker an die Bedarfe der Kreativwirtschaft angepasst!
Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen, konstatiert das Ministerium. Aus diesem Grund wurde das Qualifizierungsprogramm KOMPASS mithilfe von EU-Mitteln lanciert. Das Programm läuft aktuell bis 30. April 2026, soll aber aller Voraussicht auf fünf Jahre verlängert werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Ihr könnt euch alle 12 Monate eine Maßnahme mit mindestens 20 Unterrichtsstunden bis zu 90% und maximal 4.500 € Erstattung fördern lassen. Gehörten bisher nur Querschnittsmaßnahmen wie beispielsweise Marketing oder betriebswirtschaftliche Skills zu den förderfähigen Fortbildungen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun das Programm deutlich geöffnet.
Ab dem 1. Dezember 2023 sind auch berufsbezogene Fort- und Weiterbildungen, Höherqualifizierungen sowie Soft Skills (Konfliktmanagement, Sprachenaufbau, Kommunikation,…) förderfähig:
- Berufsspezifische fachliche Kompetenzen – beziehen sich auf den entsprechenden Beruf (z.B. WordPress für Grafikdesigner)
- Nicht-berufsbezogene fachliche Kompetenzen – solche Querschnittskompetenzen sind für eine Vielzahl von Berufen relevant (beispielsweise Betriebswirtschaftslehre, Marketing, Digitalisierung, Arbeitsrecht, versicherungstechnische Fragestellungen)
- Personale Kompetenzen – sind für die eigene Weiterentwicklung relevant (zum Beispiel Selbstreflexion, Entscheidungsfähigkeit, Stressresistenz, Selbstbewusstsein)
- Soziale Kompetenzen – für Kommunikation, Kooperation, Konfliktsituationen (unter anderem Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Empathie)
- Methodische Kompetenzen – für die Beschaffung von Informationen und die Lösung von Aufgaben und Problemstellungen (beispielsweise Präsentationstechniken, Zeit- und Selbstmanagement, Medienkompetenz, Rhetorik, Gesprächs- und Verhandlungsführung)
Nicht förderfähig sind weiterhin beispielsweise Gesundheitsmaßnahmen, allgemeiner Sprach- oder Kunstunterricht. Außerdem muss es sich grundsätzlich um eine Gruppenmaßnahme handeln, Einzelcoachings sind ausgeschlossen.
Eure gewünschte Fortbildung muss zu mindestens 50% in Präsenz (vor Ort oder online) stattfinden und mindestens 20 Zeitstunden umfassen.
Wer kann daran teilnehmen?
Um den Zuschuss zu erhalten, müsst ihr zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhaltet ihr einen Qualifizierungsscheck für eure Maßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks habt ihr dann sechs Monate Zeit, die Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen. Ihr könnt eine Förderung erhalten, wenn ihr
- mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten arbeitet
- im Haupterwerb tätig seid (mindestens 51 Prozent der Einkünfte generieren)
- seit mindestens zwei Jahren am Markt besteht.
Wie könnt ihr teilnehmen?
Zuerst wendet ihr euch an eine der kooperierenden Anlaufstellen zu einem kostenlosen Erstgespräch über die Programminhalte und Förderbedingungen. Aufgrund des kreativwirtschaftlichen Backgrounds empfehlen wir euch folgende Anlaufstellen:
KölnBusiness dort wird jeden Montag zwischen 9 und 11 Uhr eine telefonische Sprechstunde angeboten.
Ihr könnt euch aber auch an die zum Saarland räumlich naheliegendste Anlaufstelle »ed media« wenden, aber auch an eine Beratungsstelle eurer Wahl in der Bundesrepublik. Die Beratungen werden in der Regel per Telefon oder Videocall abgehalten. Die Anlaufstelle prüft dabei die grundsätzliche Förderfähigkeit und ermittelt gemeinsam mit euch euren Qualifizierungsbedarf. Erst wenn die Anlaufstelle zu einem positiven Ergebnis gelangt, erhaltet ihr einen Qualifizierungsscheck. Die Förderung einer bereits durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme ist jedoch nicht möglich!
In disem Kurzvideo stellt euch der Europäische Sozialfonds ESF alle wichtigen Facts zum Programm vor:
Die KOMPASS-Anlaufstellen werden im Rahmen des Programms »KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Über das Programm
Im Rahmen des europäischen ESF Plus-Programms »KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige« möchte das Ministerium hauptberuflich tätige Soloselbständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützen. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Soloselbstständigkeit zu schaffen, so die Programmbeschreibung. KOMPASS richtet sich sowohl an gewerbliche als auch freiberufliche Soloselbstständige. Nach Beendigung der Förderung sollt ihr über erweiterte Kompetenzen für euer Unternehmen verfügen, um das Geschäftsmodell erfolgreich(er) weiterzuführen, so die Förderrichtlinien.
Laut VGSD sind auch Gesellschafter:innen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften antragsberechtigt:
Neben der Ausübung einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Einzelunternehmer/in können auch Gesellschafter von Personengesellschaften (z.B. einer GbR) Kompass-Förderung beantragen. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, UG) müssen mindestens 25 Prozent an der Gesellschaft halten und vertraglich mindestens 20 Wochenarbeitsstunden vereinbart haben. Bei Genossenschaften reicht die Mitgliedschaft, die Vereinbarung von mindestens 20 Wochenstunden Arbeitszeit und die Genossenschaft darf nicht mehr als zehn Beschäftigte (Vollzeit-Äquivalente) haben.
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