KULTUR.GEMEINSCHAFTEN Förderprogramm
Das Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN macht es sich zur Aufgabe, vor allem kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen, aber auch Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung in die Lage zu versetzen, ihre Arbeit digital zu dokumentieren und zu kommunizieren. Durch die Förderung von Content-Produktion soll die digitale Transformation auch für diese Form von Einrichtungen und Projekten erleichtert werden. Beantragen können öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Außerdem zählen kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung zu den Antragsberechtigten. Dazu gehören beispielsweise freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen oder musikalische Ensembles.
Wenn ihr eine Förderung beantragen wollt, müsst ihr plausibel darstellen, wie ihr die Ziele des Förderprogramms umsetzen werdet. Die Kulturstiftung der Länder zusammen mit der Beauftragten für Kultur und Medien fördern Maßnahmen mit einem Volumen von mindestens 5.000 € bis zu 50.000 €. Ihr selbst müsst dabei einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent aufbringen. Eine Förderung könnt ihr in drei verschiedenen Modulen ab dem 15. September 2020 beantragen. Über die Details dieser Module könnt ihr euch auf der Homepage von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN informieren. Auch alle weiteren Details zum Programm findet ihr dort.
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