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Neustart Kultur

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – Antragsfrist verlängert!

Das Bundesprogramm »KULTUR.GEMEINSCHAFTEN« geht unter dem Motto »KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN« in seine zweite Runde. Es fördert erneut die digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen. Bewerbungen sind ab dem 16. August bis zum 1. November 2021 möglich.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN 1

Das Förderprogramm »KULTUR.GEMEINSCHAFTEN – KOMPETENZEN, KÖPFE, KOOPERATIONEN« dockt an den Erfahrungswerten aus dem Vorgängerprogramm an. Es schafft über die Anregung der Kulturproduktion hinaus Fördermöglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter:innen in den geförderten Einrichtungen. Das im Rahmen von »NEUSTART KULTUR« lancierte Programm fördert den Kompetenz- und Kapazitätsaufbau durch den Einsatz von Transformationsagent:innen und unterstützt den Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen auf lokaler oder regionaler Ebene. Damit sollen sie bei der Umsetzung von Transformationsprozessen voneinander lernen und auch Infrastrukturen sowie Ressourcen gemeinsam nutzen.

Ziele

Die mit insgesamt 11 Millionen € ausgestattete Maßnahme hat es sich zum Ziel gesetzt, durch die Förderung von Kompetenzen, Kooperationen und Ressourcen-Sharing insbesondere kleinere Kultureinrichtungen und Projektträger im Bereich Kultur bei der Umsetzung von Prozessen der digitalen Transformation zu unterstützen. Damit soll ihnen eine langfristige und nachhaltig wirksame Perspektive für ihren digital gestützten, inklusiven Austausch mit einer vielfältigen Gesellschaft ermöglicht werden, so die durchführende Kulturstiftung der Länder.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung. Da sich »KULTUR.GEMEINSCHAFTEN« insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger (bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende) richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt.

Antragstellung

Wenn ihr eine Förderung beantragen wollt, müsst ihr plausibel darstellen, dass die beantragte und durch »KULTUR.GEMEINSCHAFTEN« ermöglichte Maßnahme in bestehende Konzepte oder Strategien für die digitale Transformation und die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung der antragstellenden Einrichtung eingebettet ist. Außerdem muss sie zu deren Weiterentwicklung beitragen oder die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Konzepte oder Strategien sein. Des Weiteren müsst ihr darlegen, wie eure beantragte Maßnahme die aufgeführten Ziele des Förderprogramms umsetzt.

Förderhöhe

Das Programm fördert Maßnahmen in den Fördermodulen Q2, P1, P2, K1 mit einem Fördervolumen von insgesamt mindestens 5.000 € und maximal 50.000 € pro Maßnahme und Einrichtung oder Projektträger. Institutionelle Verbünde von mehreren (mindestens zwei) Einrichtungen und / oder Projektträgern können zusätzlich dazu bis maximal 25.000 € im Fördermodul Q1 für den Einsatz einer/eines Transformationsagent:in beantragen, der/die Einrichtungen des Verbundes bei der Umsetzung der Prozesse der digitalen Transformation, digitalen Content-Produktion und Organisationsentwicklung über einen längeren Zweitraum hindurch (mindestens 3 Monate) berät und begleitet.

Die Antragstellung beginnt am 16. August 2021 über die Homepage von »KULTUR.GEMEINSCHAFTEN« und läuft bis zum 1. November 2021.

Mehr Infos rund um die Kreativwirtschaft lest ihr in unserem Magazin!