Der KulturPass kommt! *Aktualisierte Infos*
Die Bundesregierung führt den KulturPass Mitte Juni 2023 ein, um junge Menschen in Deutschland für die Kultur zu begeistern und gleichzeitig die Kulturbranche zu unterstützen. Kulturanbietende können sich seit Mitte Mai auf der KulturPass-Plattform registrieren und dort Kulturprodukte und -events anbieten. Wer teilnehmen kann und wie es funktioniert, erfahrt ihr hier.
Der neue KulturPass
Mit dem KulturPass hat die Bundesregierung ein innovatives Programm ins Leben gerufen, um junge Menschen in Deutschland für die Kulturszene zu begeistern und diese gleichzeitig zu unterstützen. Mit einem Budget von 100 Millionen € ermöglicht der KulturPass Jugendlichen, die 2023 volljährig werden, den Zugang zu vielfältigen kulturellen Angeboten. Die Jugendlichen erhalten dann jeweils einen KulturPass mit 200 € Guthaben, den sie über zwei Jahre bei den registrierten Anbieter:innen einlösen können.
Teilnahme für Kulturanbietende
Lokale Anbieter:innen vor Ort wie zum Beispiel Buchhandlungen, Musikfachhandel, Plattenläden oder kulturelle Veranstaltungsorte haben die Möglichkeit, ihre Kulturangebote über den KulturPass anzubieten. Durch eine Registrierung auf der KulturPass-Plattform können sie ihr Angebot präsentieren. Zur Registrierung ist lediglich ein ELSTER-Zertifikat erforderlich, um die Angebote auf dem virtuellen Marktplatz vermitteln zu können. Allerdings ist zu beachten, dass ein Versand von Produkten nicht funktioniert, die Jugendlichen sollen explizit den lokalen Handel vor Ort besuchen. Wenn ihr keinen lokalen Handel oder Geschäft habt, könnt ihr einen Abholort eurer Wahl individuell mit den Jugendlichen abstimmen, so die Auskunft der Plattform. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind nicht teilnahmeberechtigt. Die Kosten für die Inanspruchnahme der Angebote werden im Nachhinein erstattet.
Zur Teilnahme zugelassen sind explizit:
- Aufführungen der darstellenden Kunst;
- Theater (Musiktheater, Schauspiel), Musical, Tanz (einschließlich Volkstanz), Puppen-, Figuren- und Objekttheater, Performing Arts, Varieté, Zirkus, Kleinkunst (Kabarett, Comedy, Artistik);
- Konzerte/Livemusikveranstaltungen;
- Livemusikveranstaltung umfasst den gezielten Auftritt von Musikerinnen und Musikern und Bands ebenso wie von „künstlerischen DJs“;
- Vorführungen in den Bereichen Film und Medien, einschließlich Kinos und Freiluftfilmvorführungen;
- Ausstellungen und Museen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte
- Lesungen und sonstige Literaturveranstaltungen;
- Festivals aller Kunstsparten und spartenübergreifende Kulturveranstaltungen in den o.g. Sparten;
- Verkauf und Vermietung der folgenden physischen Produkte:
- Bücher, auch in Audio-Form;
- Tonträger;
- Noten;
- Musikinstrumente;
- Parks und Gärten.
Förderberechtigte Angebote sind:
- Bücher (mit Ausnahme von E-Books & Schulbüchern)
- Eintrittskarten für: Museen, Gedenkstätten, Parks und Schlossgärten
- Kinofilme
- Konzerte
- Musikinstrumente
- Noten (nur Print)
- Theaterstücke & Performances
- Tonträger
Einfache Nutzung und Abwicklung
Die Nutzung des KulturPasses ist dabei sehr einfach. Nach erfolgreicher Registrierung können die Jugendlichen über eine App ihre gewünschten Kulturangebote reservieren. Nach der Reservierung können sie die Angebote vor Ort abholen bzw. wahrnehmen. So wird nicht nur die Kultur gefördert, sondern auch der lokale Handel unterstützt. Der KulturPass ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Bundestags, der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Folgende Online Veranstaltungen für Anbietende finden in der nächsten Zeit statt:
- Einführung in den Kulturpass am 23., 24. und 31. Mai sowie am 1. Juni
- Technische Vertiefung am 25. Mai und 31. Mai
- Fragen und Antworten 26. Mai und 1. Juni
Weitere Details für Anbietende findet ihr auf der Seite des »KulturPass«.
Weitere News rund um die Kultur- und Kreativwirtschaft findet ihr wie immer in unserem Magazin.